Hund ist vor dem Gesetz nur eine Ware
Nach dem Kauf wurden bei Chihuahua-Welpen alle möglichen gesundheitlichen Probleme entdeckt. Für den Käufer gilt in so einem Fall das Gewährleistungsrecht: Also Verbesserung oder Geld zurück.

Foto © ReutersDer putzige Chihuahua ( Symbolbild) erwies sich nach dem Kauf als Ware mit Mängeln
Die Freundin unseres Lesers hat sich vor Kurzem "privat" einen kleinen süßen Hund, einen Chihuahua, gekauft. "Blöderweise haben wir keinen Kaufvertrag abgeschlossen", bedauert der Mann. Denn beim ersten Tierarztbesuch am nächsten Tag offenbarte sich eine ganze Reihe gesundheitlicher Probleme, die sogar einen chirurgischen Eingriff beinhalten sollten.
Und da machten die Tierfreunde einen entscheidenden Fehler: Anstatt mit der Verkäuferin Kontakt aufzunehmen, ließen sie die notwendige Operation gleich auf ihre eigenen Kosten durchführen. "Mit dem Kaufpreis von 450 Euro haben wir nun schon 870 Euro ausgegeben. Können wir zumindest einen Teil des Geldes wieder zurückfordern?", wollte der Lebensgefährte der Hundebesitzerin wissen, dem vor allem eine Bemerkung des behandelnden Arztes zu denken gab: "Eigentlich ist dieser Hund gar nichts wert!", habe der Veterinär gesagt.
Abgeblitzt
Mit diesem Urteil konfrontierten die beiden die Verkäuferin des Chihuahuas, blitzten jedoch ab: "Wir wollten Geld zurückfordern bzw. den Hund zurückgeben, aber die Verkäuferin hat sich quergestellt", so der Mann.
Hunde sind Ware
Hunde und andere Tiere werden vom Gesetzgeber wie Waren behandelt. Das klingt zwar roh, bringt dem Käufer aber eine Reihe von Rechten. So gelten zum Beispiel gesundheitliche Probleme im rechtlichen Sinn als Mängel, für die Gewährleistungsansprüche gegeben sind. "Dieser Anspruch besteht aber nicht, wenn der Käufer vom Verkäufer auf diese Mängel hingewiesen wurde bzw. diese offensichtlich waren", erläutert Martin Reifinger vom Institut für gerichtliche Tiermedizin der Uni Wien. Die Sache sei deshalb nicht optimal gelaufen, so der Experte, weil der Käufer den Hund hat operieren lassen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur primären Gewährleistung (Austausch, Verbesserung) zu geben. "Eine Verbesserung im Sinne einer medizinischen Korrektur aller Mängel wird für den Verkäufer nicht wirtschaftlich sein, da die Behandlungskosten den Kaufpreis übersteigen", vermutet Reifinger. Preisnachlass oder Rückerstattung des Kaufpreises könnte aber gefordert werden, rät der Wissenschaftler.
Um weitere Kosten zu vermeiden, verzichteten unsere Leser auf alle weiteren Interventionen.
Features
Gewährleistung
Ein Tier gilt vor dem Gesetz als Ware; weist es nach dem Kauf Mängel auf, gilt die Gewährleistung.
Der Käufer hat zwei Jahre Zeit, seine Ansprüche anzumelden. Im ersten halben Jahr gilt Beweislastumkehr: Das heißt: Der Verkäufer muss beweisen, dass seine "Ware" in Ordnung war.
Keinen Anspruch auf Gewährleistung gibt's, wenn der Käufer auf Mängel hingewiesen wurde oder diese offensichtlich waren.
Der Käufer muss zuerst eine Verbesserung oder den Austausch anstreben, erst dann stehen ihm Preisnachlass oder Wandlung des Vertrags zu.








