Höchstbetrag bei verlorenem Gepäck festgesetzt
Geht der Koffer bei einer Flugreise verloren oder kaputt, haftet die Fluglinie nur bis zum Höchstbetrag von 1134 Euro.

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Das hat der Europäische Gerichtshof nun in einem konkreten Fall entschieden, bei dem das Reisegepäck eines Passagiers beim Flug von Barcelona nach Porto spurlos verschwunden war. Interessant ist diese Entscheidung für Konsumenten auch deshalb, weil die EU-Richter feststellten, dass Passagiere sowohl ein Recht auf Ersatz des reinen Gepäckwerts als auch des immateriellen Schadens haben. Gemeint ist beispielsweise der Verlust unersetzbarer Fotos oder Familienerbstücke.








