Reisekosten: Euro fällt, Preis steigt
Schlechte Nachrichten für Urlauber: Die Veranstalter dürfen die Reisekosten anheben.

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Als der Euro gestiegen ist, hat kein Reiseveranstalter daran gedacht, die Preise zu senken. Jetzt, wo er fällt, sind sie schnell mit einer Preiserhöhung zur Hand“, kritisieren die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Vor allem bei Reisen in die USA oder Kanada wirkt sich der fallende Eurokurs gegenüber dem Dollar negativ aus. Reisen in diese Länder werden für Europäer grundsätzlich teurer. ?Aber dürfen auch Reisen, die bereits zu einem bestimmten Preis gebucht wurden, im Nachhinein noch abgeändert werden?“, fragen sich nun die Kunden. Im Prinzip ist das jedenfalls möglich.
Preiserhöhungen im Nachhinein sind möglich
In einem konkreten Fall hat ein Ehepaar aus dem Bezirk Neunkirchen eine zweiwöchige Reise nach Alaska und Kanada um 7098 Euro für Juni 2010 gebucht. Am 24. April bekamen sie Post vom Reiseveranstalter: Die Reise kostete um 400 Euro mehr. Die Begründung: Aufgrund der Wechselkursänderung des Euro gegenüber dem kanadischen Dollar habe sich der Preis der Reise erhöht. Das erboste Ehepaar wandte sich deshalb an die AK. ?Rein rechtlich hat der Veranstalter in diesem Fall korrekt gehandelt“, sagt AK-Reiseexpertin Renate Schiller. Preiserhöhungen im Nachhinein sind möglich. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter diese für den Kunden nachvollziehbar darstellt.
Nachträgliche Preiserhöhungen sind nur bei Kostensteigerungen zulässig, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, erläutert Schiller; zum Beispiel: Benzinpreis, Flughafengebühr, Wechselkurse. Die Preisänderungen sind aber nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird.
Senkungen auch schnell weitergeben
Wenn die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es wurde eine Sondervereinbarung getroffen. Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als 10 Prozent, haben Sie das Recht, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten. ?Wir würden uns wünschen, dass die Veranstalter Preissenkungen ebenso schnell weitergeben wie Teuerungen“, fordert die AK.








