Geld retour für Pendler
Geld zurück bekommen Bahn-Pendler, wenn der Zug im Jahresschnitt nicht mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit erreicht. Im Fernverkehr gibt's ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Kartenpreises retour.
Der Nationalrat hat die Rechte von Pendlern gestärkt. Nachdem bei Verspätungen im Fernverkehr gemäß einer EU-Verordnung bereits Ausgleichszahlungen geleistet wurden, müssen die ÖBB jetzt auch im Regionalverkehr zahlen. Die Regelungen im Detail:
Pendler. Inhaber von Jahreskarten erhalten mindestens zehn Prozent Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den festgelegten Pünktlichkeitsgrad unterschreitet.
Verspätung. Unpünktlich ist ein Zug, wenn er mehr als fünf Minuten vom Fahrplan abweicht.
Kontrolle. Der jeweils für eine Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad wird von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) überprüft. Auf den Strecken der ÖBB wird 2010 der Pünktlichkeitsgrad mit 90 Prozent festgelegt.
Entschädigung. Die Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber von Jahreskarten automatisch für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad unterschritten wurde, eine mindestens zehnprozentige Entschädigung.
Höhere Gewalt. Die ÖBB zahlen aber nur, wenn sie an der Verspätung schuld sind. Schlägt etwa ein Blitz in ein Umspannwerk ein, ist das höhere Gewalt, für daraus resultierende Verspätungen übernimmt die Bahn keine Verantwortung. Auch bei Verschulden des Reisenden ist die Bahn nicht für Entschädigungen zuständig.
Fernverkehr. Der Fahrgast erhält ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
Betreuung. Die Bahnunternehmen im Fernverkehr sind verpflichtet, bei Verspätung von mehr als einer Stunde den Fahrgästen Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
Geld zurück. Wird die Reise durch die Verspätung zwecklos, kann man mit einem anderen ÖBB-Zug zurückfahren und erhält den Fahrpreis retour. Unter Umständen wird auch ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt. All das nur auf Antrag des Fahrgastes.








