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Zuletzt aktualisiert: 17.09.2009 um 15:26 UhrKommentare

Den Kopf nicht in den Sand stecken!

Vor allem teure Nebenkosten können Kontoinhaber ins Trudeln bringen. Die AK rät: Bei finanziellen Schwierigkeiten sofort mit der Bank reden.

Foto © Fotolia - parazit

Wer hat sich nicht schon über die hohen Gebühren seiner Bank geärgert? Zudem sind zur Zeit die Guthabenzinsen im Keller, während die Minuszinsen in den Himmel wachsen. Die Experten der Arbeiterkammer haben hohe Nebenkosten als Preistreiber und Mitverursacher für den privaten Finanzkollaps festgemacht. Wichtigste Regel, wenn ein finanzieller Engpass droht: Den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern sofort das Gespräch mit dem Geldinstitut suchen. Die AK hat die Konto-Bedingungen verschiedener Banken unter die Lupe genommen und dabei eine Reihe von Fallen entdeckt, die den Schuldenberg rasch zum Wachsen bringen.

1. Zu wenig Geld:

Besonders hohe Kosten entstehen, wenn das Guthaben auf dem Gehaltskonto für die laufenden Zahlungen nicht ausreicht oder man mit den Ratenzahlungen beim Kredit im Rückstand ist.

2. Mahnung:

Wer mit seinen Ratenzahlungen beim Kredit im Verzug ist oder den vorher vereinbarten Überziehungsrahmen am Girokonto sprengt, wird von der Bank gemahnt. Die erste schriftliche Zahlungsaufforderung kostet bis zu 21 Euro. Die Kosten für die dritte Mahnung liegen schon zwischen 20 und 50 Euro.

3. Stundung:

Durch Ratenstundungen können kurzfristige Engpässe im Einvernehmen mit der Bank überwunden werden. Aber auch das ist nicht gratis. Neben höheren Raten in der Zukunft oder einer längeren Laufzeit werden für die Vereinbarung bis zu 150 Euro verrechnet. Werden Sicherheiten aufgelöst und es kommt zu einer Vertragsänderung, kostet das bis zu 235 Euro.

4. Überziehung:

Auf dem Girokonto kann mit der Bank über einen bestimmten Überziehungsrahmen verhandelt werden. Wer sich an diese Vereinbarung nicht hält, zahlt hohe Zinsen.

5.Keine Deckung:

Besonders teuer wird es, wenn auf dem Konto keine ausreichende Deckung besteht und die laufenden Zahlungen nicht durchgeführt werden können. Dann fallen Spesen bis zu 7,65 Euro je Rückholung an. Aber auch der Empfänger der Zahlung kann von der Bank zur Kasse gebeten werden. Dieser holt sich dann das Geld aber vom Kontoinhaber wieder zurück.


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