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Zuletzt aktualisiert: 24.04.2009 um 15:28 UhrKommentare

Telefon-Zuschuss wird automatisch gelöscht

Sohn vergaß Bescheid für betagte Mutter an Telekom zu schicken, also wurde Grundgebühr verrechnet. Nachträgliche Gutschrift ist unmöglich.

Die Mutter unseres Lesers aus dem Drautal ist Mindestrentnerin und ein Pflegefall. Für das Festnetztelefon, das auf die Frau angemeldet ist, bekommt sie den vorgesehenen Zuschuss von 29 Euro für jeweils zwei Monate.

Einspruch. Bei der letzten Rechnung der Telekom Austria war der Zuschuss aber nicht gutgeschrieben, sondern verrechnet worden. ?Ich habe aufgrund dieser fehlerhaften Abrechnung Einspruch erhoben, aber noch keine Antwort bekommen. Wo soll ich als pflegender Angehöriger, der selbst Schulden hat, dieses Geld denn hernehmen, das ich der Telekom gar nicht schulde? Warum muss ich überhaupt zahlen, wenn die Abrechnung der Telekom falsch ist?“, ärgerte sich der erboste Mann.

Zuschussbescheid. Eines gleich vorweg: Die Vorschreibung der Telekom war nicht falsch, sondern erfolgte zurecht. Und: Die Mutter unseres Lesers hatte einen gültigen Zuschussbescheid.

Zeitablauf. Davon wusste die Telekom aber nichts: ?Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt kann erst dann berücksichtigt werden, wenn uns der Bescheid im Original vorliegt. Da uns kein aktueller Bescheid vorlag, wurde die Zuschussleistung wegen Zeitablaufs automatisch gelöscht“, erklärte uns Brigitte Hawelka von der Telekom Austria und riet zur Eile. Denn: ?Wir können den Zuschuss erst ab dem Ersten des Monats berücksichtigen, in dem der Bescheid bei uns einlangt!“

Befristeter bescheid. Zu beantragen ist dieser übrigens bei der Gebühren Info Service GmbH (GIS). Er wird laut Gesetz auf höchstens drei Jahre befristet ausgestellt. Die GIS informiert rechtzeitig vor Ablauf. Das war auch beim aktuellen Fall so. Die Verlängerung wurde beantragt und bewilligt, unser Leser hatte sie aber nicht der Telekom gesandt.


Fakten

ZUSCHUSS ZUM FERNSPRECHENTGELT Wer den Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragt, muss volljährig sein und seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen darf (ausgenommen Pflegegeld-Empfänger) einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Anspruchsberechtigte müssen eine staatliche Beihilfe beziehen. Die Telefonfirmen erhalten vom Staat 13,81 Euro im Monat. Dafür bekommt der Kunde die Grundgebühr und 60Freiminuten. Einzelne Firmen gewähren aber mehr. Der genaue Vergleich lohnt sich also. Genaue Infos unter www.orf-gis.at und www.help.gv.at

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