Fruchtgenussberechtigte muss Wohnung frostfrei halten
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Meine Mutter ist Fruchtgenussberechtigte der Wohnung im Erdgeschoß meines Hauses, die leer steht. Im Winter heizt sie nicht und ich kann meine Wohnung darüber nur schwer beheizen. Muss sie die Wohnung frostfrei halten? Norbert K., Villach
Henrik Gießauf, Rechtsanwalt:
Mangels gesonderter Vereinbarung ist ein Fruchtnießer unter anderem dazu verpflichtet, die dienstbare Sache "als ein guter Haushälter“ zu erhalten. Bei Gefährdung der Substanz könnte eine Sicherstellung begehrt werden. Eine Frostfreihaltung kann zur Vermeidung von Schäden sicherlich verlangt werden, nicht jedoch eine Beheizung
auf normale Wohnraumtemperatur, damit die eigenen Heizkosten niedriger ausfallen.








