Wenn es Probleme mit der Online-Buchung gibt
Der Kunde muss nachfragen, wenn Bestätigung fehlt.

Foto © Bad BlumauSehr kulant: Rogner Therme Blumau
Unser Leser aus Krems wollte einige Tage in der steirischen Thermenregion verbringen und fragte im Internet per E-Mail in der Rogner Therme in Blumau um ein Zimmer an. Das Hotel machte dem Gast aus Niederösterreich ein Angebot, das diesem offenbar zusagte, denn er schrieb in seinem Antwortmail: "Ich möchte das Kunsthauszimmer gerne buchen! Können Sie mir die Reservierung über Mail bestätigen oder muss ich online buchen?"
Rechnung mit der Post. Dann gehen die Darstellungen allerdings auseinander. Während man von Seiten des Hotels versichert, die verlangte Bestätigung fristgerecht abgeschickt zu haben, behauptet der Gast, nie eine solche erhalten zu haben. Und weil er vom Rogner Bad auch in den folgenden Tagen nichts mehr gehört hätte, habe er dann eben in einem anderen Hotel gebucht. Als die Gäste nicht wie erwartet eingetroffen waren, schickte das Hotel eine Rechnung mit der Post zu.
Keine Bestätigung bekommen. Diese will der Konsument aber nicht bezahlen. "Das Hotel sagt, ich hätte rechtzeitig stornieren müssen. Ich verstehe aber nicht, warum ich diesen Betrag bezahlen sollte. Ich hab' ja keine Bestätigung bekommen. Bin ich wirklich zu einer solchen Zahlung verpflichtet?" Maßgeblich für den Streitfall sind die Geschäftsbedingungen für die Hotellerie. Darin ist eine Stornogebühr von 90 Prozent vorgesehen, wenn der Gast in der letzten Woche vor dem Ankunftstag storniert oder nicht kommt. Davor 70 Prozent (eine Woche vorher) und 40 Prozent (einen Monat vor der Ankunft).
Kunde muss nachfragen. "Wenn der Kunde bestellt, gibt er zu verstehen, dass er den Vertrag abschließen möchte. Bekommt er keine Bestätigung, kann man von ihm verlangen, dass er nachfragt", hält Konsumentenschützer Peter Kiesswetter von der AK die Forderung für gerechtfertigt. Aus Kundenfreundlichkeit wurde im konkreten Fall aber darauf verzichtet.








