Bestohlener landete auf Anklagebank
Mann gab an, er habe gestohlenes Fahrrad abgesperrt. Nachdem es mit unversehrtem Schloss gefunden worden war, wurde das Diebstahlsopfer zu 6000 Euro verdonnert.
Im Februar wurde unserem Leser ein Fahrrad gestohlen, jetzt landete er selbst auf der Anklagebank. Wegen einer "falschen Beweisaussage" vor der Polizei, die dem 25-Jährigen zur Last gelegt wird.
Nachdem der Elektroinstallateur das Verschwinden seines Fahrrads bemerkt hatte (es stand im Keller des Hauses), zeigte er den vermuteten Diebstahl an. Dabei sagte er vor der Kripo, er habe es "mit einem Fahrradschloss ordnungsgemäß abgesperrt".
Fahrradschloss "spinnt". Als kurz darauf die Diebin, ein 13-jähriges Mädchen, ausgeforscht werden konnte, wurde auch das verschwundene Fahrrad wieder gefunden; unversperrt und mit intaktem Schloss.
Also wurde gegen den Besitzer Anklage erhoben. In einem Verfahren im Landesgericht Leoben wurde der Installateur kürzlich zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Und das, obwohl der Rechtsanwalt des Angeklagten dem Richter demonstriert hatte, dass das Fahrradschloss "spinnt". "Bei sieben Versuchen hat es beim Zudrücken ein paarmal nicht klick gemacht, also nicht richtig geschlossen", erzählt das Diebstahlsopfer. "So wird es wohl damals vor dem Diebstahl auch gewesen sein. Aber ich war überzeugt davon, dass ich es korrekt versperrt hatte", so der Fahrradbesitzer.
Nicht vertrauenswürdig. Doch der Richter glaubte der Diebin, die behauptet hatte, das Fahrrad wäre unversperrt gewesen, und verknackte das Opfer. "Weil ich vor Jahren eine Führerscheinabnahme wegen Alkohols gehabt habe, aber ohne Unfall und Personenschaden, hat der Richter diesmal gesagt, ich sei nicht vertrauenswürdig", berichtet der Mann, der nicht verstehen kann, dass lediglich eine Aussage in gutem Glauben vor der Kriminalpolizei solche Ausmaße annehmen kann.
Kein Versicherungsbetrug. Denn Versicherungsbetrug wird dem Mann keiner vorgeworfen. Er hat seiner Versicherung den Diebstahl zwar gemeldet und das Okay für einen Neukauf und eine Schadensabgeltung von 300 Euro bekommen, aber kein neues Rad gekauft.
"Ich finde die Verurteilung unmenschlich und ungerecht. Wenn man einmal einen Fehler gemacht hat, bleibt einem das ewig hängen", ist der Mann empört, der inzwischen gegen das Urteil berufen hat.
Features
Die Gesetzeslage
- 234 Personen wurden im Vorjahr in Österreich wegen falscher Zeugenaussage verurteilt.
- Das Strafgesetzbuch (§ 288) sieht für falsche Zeugenaussage vor Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre, unter Eid sogar bis zu fünf Jahre vor.
- Seit Anfang 2008 wird auch bestraft, wer als Zeuge bei Polizei oder Staatsanwaltschaft falsch aussagt.








