Richtig reklamieren
War der Urlaub ein Reinfall, winkt ein Trostpflaster.

Foto © APAWenn der Urlaub nicht hält, was im Prospekt versprochen wurde, hat man ein Anrecht auf eine Preisminderung
Baulärm statt Nachtruhe, halbstündige Wanderung statt Strand vor der Hoteltür, dreckiger Tümpel statt versprochenem Swimmingpool? War Ihr Urlaub also eine Katastrophe, dann gibt's unter Umständen Geld retour. Und zwar dann, wenn die im Katalog oder Prospekt beschriebenen oder zugesagten Leistungen für Ihre Pauschalreise nicht erbracht wurden und Sie richtig reklamiert haben.
Preisminderung bei Nichterfüllung. Regel Nummer eins heißt deshalb: Immer gleich am Ort des Geschehens auf Missstände hinweisen und Abhilfe verlangen. Hat das nicht funktioniert, weil es nicht möglich war oder niemand helfen wollte, ist aber noch nicht alles zu spät. Jetzt, zu Hause, können Sie noch immer aufgetretene Mängel rügen und eine Preisminderung verlangen. Dafür sollten Sie am besten schriftlich und eingeschrieben reklamieren. Schildern Sie die aufgetretenen Probleme und dokumentieren Sie diese mit möglichst vielen und aussagekräftigen Beweisen (Fotos, Videos, schriftliche Bestätigungen).
Frankfurter Tabelle. Einen Anhaltspunkt über die Höhe der zustehenden Entschädigung gibt die so genannte "Frankfurter Tabelle", an der sich auch österreichische Gerichte orientieren. Aber Achtung: Reisemängel unterliegen der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit der Rückkehr aus dem verpatzten Urlaub zu laufen. Eine Reklamation unterbricht diese Frist aber nicht. Seit Jänner 2004 müssen nach einer Initiative der Arbeiterkammer auch entgangene Urlaubsfreuden entschädigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht wurde und den Veranstalter ein Verschulden trifft.
Ryanair. Ein problematisches Verhältnis zum Konsumentenrecht hat offensichtlich "Ryanair". Nachdem die Fluglinie vor einiger Zeit vom Handelsgericht Wien zu mehr Kostenwahrheit verpflichtet wurde, gibt's nun wieder Probleme. Passagiere, die wegen eines abgesagten Fluges in einem Hotel übernachten mussten, bekamen diese Kosten nicht ersetzt. Die AK hat eine Klage angedroht. Außerdem wurde dieser Verstoß gegen das EU-Recht auch im EU-Parlament aufgegriffen.








