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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2008 um 12:48 UhrKommentare

Vater Staat zahlt nur 40 Euro Unterhalt

Weil der Vater eines kleinen Kindes noch zur Schule geht, kann er keinen Unterhalt leisten. Also springt der Staat ein. Aber der zahlt nur so viel, wie der Schüler müsste.

"Für meine 19 Monate alte Tochter bekomme ich vom Staat Österreich einen Unterhaltsvorschuss von 40 Euro monatlich. Und das nicht einmal seit der Geburt, sondern erst seit Juni", beschwerte sich eine junge Mutter kürzlich bei uns. Die alleinerziehende Studentin, die "sehr sparsam mit unseren Ausgaben" umgeht, findet diesen Betrag "äußerst unzureichend und außerdem erniedrigend!"

Kein Kontakt zum Vater. Der Vater des Kindes sei unkooperativ und habe keinen Kontakt zu seiner Tochter. Im Oktober habe sie beim Bezirksgericht einen Antrag auf Erhöhung des Unterhalts gestellt, bisher aber noch keine Antwort erhalten, erzählte die Frau und bat um unsere Unterstützung, denn sie habe die Erfahrung gemacht, dass "man als junge Mutter und ohne Beziehungen auf Ämtern nicht ernst genommen wird". Wir haben recherchiert und leider nichts Positives in Erfahrung gebracht: Alles ist rechtens: Eine Mutter bekommt für ihr kleines Kind vom Staat 40 Euro Unterhaltsvorschuss, und das nicht einmal von der Geburt an.

Die Ursache für diese scheinbare Ungerechtigkeit steckt im Detail. Schuld am mickrigen Unterhalt ist nämlich nicht der Staat, sondern der Vater des Kindes. Dieser ist noch Schüler. Die Höhe des Unterhalts hat das Bezirksgericht nach den Möglichkeiten des Vaters festgesetzt. Und da er in der letzten Zeit gar nichts bezahlen konnte (er stand kurz vor der Matura), gibt es den Unterhaltsvorschuss vom Staat, aber eben nur in der vom Gericht festgesetzten Höhe. Nie mehr!

Keine guten Aussichten. Und auch an der Zeit, ab wann der Staat einspringt, ist nicht zu rütteln. "Unterhaltsbeginn ist immer der Monat, in dem der Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wurde", erfuhren wir vom zuständigen Rechtspfleger des Bezirksgerichts. Auch die so genannte "Anspannung" (dem Vater wird eine zumutbare Arbeit mit entsprechendem Verdienst zugeordnet) greift im konkreten Fall nicht. Bedingt durch einen schweren Unfall konnte der junge Mann nicht neben der Schule arbeiten. Das heißt: Für Mutter und Kind schaut es nicht sehr rosig aus.


Die Gesetzeslage

  • Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt.
  • Er wird ab Beginn des Monats der Antragstellung für höchstens drei Jahre gewährt und vom Oberlandesgericht jeweils am 1. eines Monats im Voraus bezahlt.
  • Zeichnen sich bei der Hereinbringung des Unterhalts Probleme ab, kann das Jugendamt zum Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten bestellt werden.

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