Hohe Kosten nach Rücktritt vom Hauskauf
8500 Euro Stornokosten sollte junger Mann berappen, nachdem er Kaufanbot für ein Haus unterschrieben hatte, dann aber keinen Kredit für die Finanzierung bekam.
"Ich bin total verzweifelt! Ich kann nicht verstehen, dass man eine junge Familie derart zerstört", wandte sich eine Klagenfurter Leserin für ihre Tochter und den Schwiegersohn an uns.
Kaufanbot unterschrieben. Der junge Mann hatte im Bestreben, für seine Frau und das ungeborene Kind ein Nest zu bauen, bei einem Immobilienbüro das Kaufanbot für ein kleines Häuschen unterschrieben. "Nach einer ordentlichen Beratung bei der eigenen Bank wurde leider sehr schnell klar, dass ein Kredit aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich ist. Außerdem ist abzusehen, dass meine schwangere Tochter schon bald beim Rückzahlen ausfällt", beschrieb die Frau die Lage der Jungfamilie.
Rücktritt. Also trat der Mann vom Kaufanbot wieder zurück und handelte sich dadurch eine Forderung über 8500 Euro ein.
"Einen kostenlosen Rücktritt nach dem Konsumentenschutzgesetz gibt es nur, wenn der Käufer das Anbot am Tag der erstmaligen Besichtigung unterfertigt hat", erklärt dazu der AK-Jurist Peter Kiesswetter und weiter: "Der junge Mann hat zwei Probleme: Dem Makler steht eine Provision von drei Prozent zu und der Verkäufer kann Stornokosten verlangen, die bis zu zehn Prozent betragen können."
Finanzielle Möglichkeiten prüfen. Der dringende Rat des Konsumentenschützers: "Vor der Unterzeichnung eines jeden Vertrags muss man sich seine finanziellen Möglichkeiten genau anschauen. Oder wie schon unsere Väter sagten: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, wer weiß, ob er nichts Bessres findet!"
Keine mangelnde Information. "Wir haben unsere Forderungen ohnehin bereits halbiert", erklärte uns die zuständige Mitarbeiterin des Immobilienbüros auf unsere Bitte hin, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. "Wir machen keine Finanzierungsvorbehalte. Die Finanzierung muss vorher geklärt werden. Darauf weisen wir immer ausdrücklich hin", wollte die Maklerin auch den Vorwurf mangelnder Information nicht gelten lassen. Weil die finanzielle Lage der Jungfamilie aber so angespannt ist, ließen sich Makler und Verkäuferin letztlich doch noch erweichen und reduzierten die Forderung um weitere 1000 Euro.
Features
Rücktrittsrecht
- Von Vertragserklärungen bei Immobiliengeschäften (Anbot, Kauf- oder Mietvertrag) kann man gemäß § 30a KSchG unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos zurücktreten.
- Das Objekt muss dem Konsumenten selbst oder einem nahen Angehörigen zum dringenden Wohnbedarf dienen.
- Der Konsument muss die Vertragserklärung am Tag (innerhalb von 24 Stunden) der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjekts abgegeben haben.








