Trotz Arztbrief kein Geld von Versicherung
Kreuzfahrt musste wegen Erkrankung abgesagt werden. Stornogrund wurde nicht akzeptiert, weil Eintrag in Patientenkartei angeblich im Nachhinein erfolgte.
Diese Kreuzfahrt sollte der Höhepunkt der Geburtstagsfeierlichkeiten für die 80-jährige Frau werden. Die drei Enkeltöchter, fleißige Studentinnen, hatten das Geld mühsam zusammengespart und die Oma freute sich schon riesig darauf, mit den jungen Damen in See zu stechen. Weil die Gesundheit gerade im Alter aber natürlich keine ganz verlässliche Sache ist, wurde zur Sicherheit mit der Kreuzfahrt auch gleich dazu eine Stornoversicherung bei der ELVIA abgeschlossen.
Und tatsächlich: Die betagte Frau wurde im letzten Augenblick krank, die Schiffsreise fiel zum großen Bedauern aller Beteiligten ins Wasser.
Finanzieller Verlust. Doch die Sorge um die Gesundheit der Großmutter und die Trauer um die entgangene Reise waren noch nicht alles. Die Versicherung weigerte sich, den finanziellen Verlust von immerhin fast 5600 Euro abzudecken.
Schuld daran ist laut Versicherung der behandelnde Arzt. Dieser habe die Patientenkartei der Frau unvollständig übermittelt beziehungsweise bestimmte Inhalte im Nachhinein eingefügt. "Da Nachträge in Patientenkarteien leider nicht akzeptiert werden können, mussten wir die Versicherungsleistung ablehnen", rechtfertigt sich Andrea Urbaschek von ELVIA. Auch nach mehrmaligen Gesprächen mit dem Arzt und der Übersendung von Unterlagen gehe aus der Patientenkartei "keine plötzliche schwere Krankheit" zum fraglichen Zeitpunkt hervor.
Patientenkartei. "Ich habe gleich nach der Erkrankung das entsprechende Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt. Auch in meiner elektronischen Patientenkartei ist die Erkrankung, ein grippaler Infekt, eingetragen, und dort war sie auch immer eingetragen; aber halt nicht an der Stelle, wo es sich die Versicherung wünscht", erklärt der Arzt Alexander Doder. "Es ärgert mich, dass die Versicherung die Wahrheit nicht akzeptiert, nur weil der Befund nicht dort steht, wo sie will. Die Frau war krank und bei mir in Behandlung! Offenbar will die Versicherung einfach nicht zahlen. Das ist nicht fair", so der Arzt.
Bis zuletzt gehofft.
"Wir haben bis zur letzten Minute gehofft, dass die Mama es schafft und wieder gesund wird. Ich finde es gemein, dass die Versicherung jetzt nicht zahlt. Weil die Mama war wirklich krank", macht auch die Tochter der Patientin ihrem Ärger Luft. Allein hätten die Enkelinnen nicht fahren wollen, auch "weil sie so aufgeregt waren, ob es der Großmutter wohl gut geht". An eine Einigung glaubt sie nicht mehr: "Da haben wir wohl Pech gehabt!"
Features
Stornoversicherung
- Wird eine gebuchte Reise nicht angetreten, werden aufgrund der Reisebedingungen Stornogebühren verrechnet.
- Die Stornoversicherung übernimmt diese Kosten unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod, oder Krankheit des Versicherten oder eines Die Stornoversicherung übernimmt diese Kosten unter nahen Angehörigen.
- Die Stornoversicherung übernimmt diese Kosten unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod, oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen.
- Ein Selbstbehalt ist oft vorgesehen. Die Versicherung muss meist bereits mit der Reisebuchung abgeschlossen werden.
- Im Krankheitsfall sind der Reiseveranstalter und der Versicherer am besten schriftlich unverzüglich zu informieren. Wartet man mit der Meldung zu, wird die dann höhere Stornogebühr vom Versicherer nicht getragen.








