Microsoft: EU verhängt Rekordstrafe von 899 Millionen Euro
Der Konzern hat Konkurrenten ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet. Dabei hatte Microsoft noch "Glück", denn die Strafe hätte noch höher ausfallen können.

Foto © APAMicrosoft verstieß gegen EU-Sanktionen
Die EU-Kommission hat gegen den weltgrößten Softwarehersteller Microsoft ein neues Rekordstrafgeld von 899 Mio. Euro verhängt. Der Konzern habe Konkurrenten bis zum Oktober 2007 ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet. Microsoft verstieß damit gegen frühere EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004, entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.
Zun Thema
Marktbeherrschende Stellung. Die EU-Kommission hatte Microsoft damals wegen Missbrauchs einer
marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft. Der Konzern musste
seitdem rund 778 Mio. Euro Strafe in die EU-Kasse überweisen. Microsoft musste zudem technische Einzelheiten an andere
Hersteller offenlegen, damit deren Software mit dem Microsoft-
Betriebssystem Windows vereinbar wird. Nach Ansicht der Kommission
kam Microsoft dieser zwingenden Verpflichtung bis Oktober 2007 nicht
nach.
"Dunkles Kapitel". EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Microsoft ist
das erste Unternehmen seit Einführung der EU-Wettbewerbspolitik vor
50 Jahren, gegen das die Kommission ein Geldstrafe wegen
Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss." Sie hoffe
nun, dass das "dunkle Kapitel der Verstöße Microsofts" erledigt sei.
Kein Unternehmen wurde bisher von Brüssel so schwer sanktioniert wie
Microsoft.
Strafrahmen nicht am Limit.
Dabei hatte Microsoft sogar noch "Glück", denn die Strafe hätte noch viel höher ausfallen
können: Die EU-Kommission verfügte über einen Rahmen von bis zu 1,5
Mrd. Euro, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch
vor Journalisten in Brüssel. "Das Strafgeld ist vernünftig und
angemessen." Das Vorgehen der Kommission ist nicht ungewöhnlich. Auch
in anderen großen Kartell- und Missbrauchsfällen gegen internationale
Konzerne schöpfte die EU-Behörde bisher nur in Einzelfällen die
Maximalgrenzen bei Strafgeldern aus.






