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Zuletzt aktualisiert: 27.02.2008 um 11:48 Uhr

Microsoft: EU verhängt Rekordstrafe von 899 Millionen Euro

Der Konzern hat Konkurrenten ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet. Dabei hatte Microsoft noch "Glück", denn die Strafe hätte noch höher ausfallen können.

Microsoft verstieß gegen EU-Sanktionen

Foto © APAMicrosoft verstieß gegen EU-Sanktionen

Die EU-Kommission hat gegen den weltgrößten Softwarehersteller Microsoft ein neues Rekordstrafgeld von 899 Mio. Euro verhängt. Der Konzern habe Konkurrenten bis zum Oktober 2007 ungerechtfertigte Lizenzgebühren für technische Informationen berechnet. Microsoft verstieß damit gegen frühere EU-Sanktionen aus dem Jahr 2004, entschied die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Marktbeherrschende Stellung. Die EU-Kommission hatte Microsoft damals wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft. Der Konzern musste seitdem rund 778 Mio. Euro Strafe in die EU-Kasse überweisen. Microsoft musste zudem technische Einzelheiten an andere Hersteller offenlegen, damit deren Software mit dem Microsoft- Betriebssystem Windows vereinbar wird. Nach Ansicht der Kommission kam Microsoft dieser zwingenden Verpflichtung bis Oktober 2007 nicht nach.

"Dunkles Kapitel". EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: "Microsoft ist das erste Unternehmen seit Einführung der EU-Wettbewerbspolitik vor 50 Jahren, gegen das die Kommission ein Geldstrafe wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung verhängen muss." Sie hoffe nun, dass das "dunkle Kapitel der Verstöße Microsofts" erledigt sei. Kein Unternehmen wurde bisher von Brüssel so schwer sanktioniert wie Microsoft.

Strafrahmen nicht am Limit. Dabei hatte Microsoft sogar noch "Glück", denn die Strafe hätte noch viel höher ausfallen können: Die EU-Kommission verfügte über einen Rahmen von bis zu 1,5 Mrd. Euro, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch vor Journalisten in Brüssel. "Das Strafgeld ist vernünftig und angemessen." Das Vorgehen der Kommission ist nicht ungewöhnlich. Auch in anderen großen Kartell- und Missbrauchsfällen gegen internationale Konzerne schöpfte die EU-Behörde bisher nur in Einzelfällen die Maximalgrenzen bei Strafgeldern aus.


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