Apple: Zugeständnisse in Online-Musikhandel
Das im April eröffnete Kartellverfahren gegen den US-Computerkonzern Apple in Brüssel wird einestellt. Der Konzern wird die Preise in seinem Online-Musikgeschäft iTunes europaweit angleichen.

Foto © www.apple.comiTunes Shop im Internet
Der US-Computerkonzern Apple will der
EU-Kommission zufolge die Preise in seinem Online-Musikgeschäft
iTunes europaweit in den nächsten sechs Monaten angleichen. Damit
müssten die Verbraucher in Großbritannien nicht länger zehn Prozent
mehr pro Musiktitel zahlen als die Kunden im Euro-Raum, erklärte die
Kommission in Brüssel. Da Apple künftig auch keine
regionalen Verkaufsbeschränkungen mehr mit den großen Musikanbietern
vereinbare, könne das im April eröffnete Kartellverfahren eingestellt
werden.
Nationale Begrenzung. Die nationalen Begrenzungen beim Kauf von Musiktiteln oder Videos
über das Internet hatte die EU-Kommission als Verstoß gegen das
EU-Wettbewerbsrecht bewertet. Kunden der iTunes-Shops haben bisher
nur Zugriff auf die Angebote der Apple-Online-Filiale ihrer
Heimatländer. Kontrolliert wird das über die Adresse der Kreditkarte,
mit der die Online-Artikel bezahlt werden.
Beschwerde. Eine britische Verbraucherorganisation hatte sich 2005 darüber
beschwert, dass der Preis pro Artikel mit 99 Cent in Deutschland oder
Frankreich niedriger sei als mit 79 Pence - heute umgerechnet 1,05
Euro - in Großbritannien. Apple hatte dies mit bestehenden
urheberrechtlichen Grenzen der Musikanbieter begründet, von denen die
Computerfirma die Titel bezieht. Apple selbst hätte einen
einheitlichen iTunes-Shop für alle Länder vorgezogen.
Urheberrechte beachten. Inwiefern die Kunden künftig aus dem gesamten europäischen Angebot
auswählen können, ist offen. Denn der Kommission zufolge muss Apple
auch weiterhin die Urheberrechte der Länder beachten. Wegen der
Lizenzrechte der Musikanbieter - also vor allem EMI, Warner, Sony BMG
oder die zu Vivendi gehörende Universal Music Group - sei es
schwierig, ein EU-weit einheitliches Angebot zu schaffen.
Kosten. In den USA verlangt Apple für ein Lied 99 US-Cent, umgerechnet 67
Euro-Cent.





