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Zuletzt aktualisiert: 02.11.2007 um 11:09 Uhr

Second Life: Neue Klage gegen virtuelle Raubkopierer

Die Urheberrechtsverletzungen in Second Life treiben kuriose Blüten. Ein Hersteller von virtuellem Sexspielzeug hatte einen Second Life-Nutzer vor Gericht gezerrt. Er soll ein Gerät namens "Sex-Gen" illegal kopiert und in der virtuellen Welt verkauft haben. Nun folgen weitere Prozesse.

Foto © secondlife.com

In der Online-Welt Second Life (SL) gibt es neuerlich Aufregung um Markenfälschungen und Raubkopien virtueller Produkte. Wie die Washington Post berichtet, haben sechs Second-Life-Unternehmen eine Klage gegen insgesamt elf verdächtige SL-Nutzer vor einem New Yorker Gericht eingereicht. Die Kläger fordern Schadensersatz sowie Unterlassung und argumentieren damit, dass die virtuellen Kopien ihrer Waren realen Schaden zur Folge hätten. Klageführend ist neuerlich der Sexspielzeug-Hersteller Eros LLC, der im Sommer dieses Jahres bereits einmal vor Gericht gezogen war, weil ein SL-User ein virtuelles Sex-Gerät namens "SexGen" unerlaubt kopiert hatte.

Gute Geschäfte. Angeklagt sind nun ein US-Bürger mit dem Avatar-Namen "Rase Kenzo" sowie weitere zehn Nutzer, deren reale Identität allerdings unbekannt ist. Die Beschuldigten sollen Produkte der klagenden Firmen ohne Genehmigung kopiert und in der virtuellen Welt verkauft haben. Laut Kläger hätten sie sich dadurch der Urheberrechtsverletzung, des unlauteren Wettbewerbs sowie der Markenfälschung schuldig gemacht. Da die Geschäfte innerhalb von Second Life zumeist sehr gut laufen und die virtuellen Linden Dollar in reale Dollar umtauschbar sind, verstehen die Unternehmen wenig Spaß in Bezug auf ihre Copyrights und betrachten Second Life als Einnahmequelle und nicht als Spiel.

Unklare Rechtslage. Allerdings ist die Rechtslage für virtuelle Räume bislang ungeregelt und es gibt auch keine international geltenden Richtlinien. "Second Life kennt eigentlich keine eigene Rechtsordnung. Je nach Verstoß ist meist nicht einmal klar, welches Gesetz genau zum Tragen kommt", wie Gregor Schütze, Mitarbeiter des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht und Second-Life-Experte, in einem pressetext-Gespräch erläuterte. Generell sind auch in Bezug auf das Internet bei Markenrechtsverletzungen die herkömmlichen Gesetze gültig. In virtuellen Welten gestalte sich jedoch das Ausforschen und die Verfolgung von Kriminellen wesentlich komplizierter als in der realen Welt, so Schütze weiter.

Reale Gewinne. Die Second-Life-Betreiber Linden Lab überlassen die Urheberrechte an virtuellen Inhalten den Nutzern selbst. Der Handel damit ist legal und die erwirtschafteten Gewinne in reales Geld umwandelbar. Die richterliche Entscheidung in dem aktuellen Rechtsstreit könnte sich zu einem Präzendzfall entwickeln und für künftige Copyright-Regelungen in Online-Welten richtungsweisend sein.

pte

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