Abzocke mit teuren Mehrwert-SMS
Immer mehr Handybesitzer werden mit unverlangten SMS-Botschaften abgezockt. Echten Schutz bieten nur Mehrwertdienst-Sperren.

Foto © ReutersTeuren Mehrwert-SMS sollte genau auf den Grund gegangen werden
Immer noch allein? Kein Spaß zu zweit? Mal Lust zu plaudern, was trinken zu gehen?" Wenn das Handy vibriert und derartig schmeichelhafter SMS- Inhalt im Mitteilungseingang aufscheint, dann sollte es klingeln - und zwar bei sämtlichen Alarmglocken der Empfänger. Denn solch unverlangt zugesandte SMS - vielfach handelt es sich auch um Gratulationen zu irgendwelchen Gewinnen - können nicht nur lästig sein. Sie sorgen bei vielen Nutzern für böses Erwachen, wenn sie die nächste Handy-Rechnung serviert bekommen.
Zum Thema
Telering-Kunden. In den letzten Wochen hat es vor allem Telering-Kunden erwischt, wie zahlreiche Leser-Beschwerden zeigen. Unter der harmlos klingenden Beschreibung "Content Abo" finden sich auf der Monatsabrechnung Beträge zwischen 3,333 und 4,15 Euro (da kommt die Mehrwertsteuer noch hinzu) pro zugesandter SMS. Und das alles ohne dass Kunden jemals ein Abo abgeschlossen, geschweige denn auf dubios-kuriose SMS geantwortet hätten. Im Einzelgesprächsnachweis kommt dann stets zum Vorschein, dass es sich bei der SMS um einen Absender mit Mehrwert-Nummer (0900 bzw. 0930) handelt.
Mehrwert-SMS
Die Zusendung von Werbe- oder Mehrwert-SMS ohne vorherige Einwilligung des Handynutzers ist laut § 107 Telekommuni- kationsgesetz verboten.
Drähte laufen heiß. Bei der Servicestelle von Telering jedenfalls scheinen die Drähte derzeit gleichermaßen heiß zu laufen wie die Gemüter von verärgerten Kunden. "Sechs SMS-Beschwerden habe ich in der letzten Stunde bearbeitet", bestätigt ein Servicemitarbeiter der Kleinen Zeitung. "Jeder zweite bis dritte Anruf dreht sich um solche Mehrwert-SMS", meldet dessen Kollege.
Links
Beschwerde-Anrufe wirkungslos. Während Beschwerde-Anrufe bei den Absenderfirmen solcher Mehrwert-SMS generell erfolglos bleiben, verweisen etwa die Telering-Mitarbeiter gleich einmal auf Servicestellen beim Konsumentenschutz oder auf die Rundfunk-Regulierungsbehörde RTR, sobald geprellte Kunden Geld zurück fordern.










