Datenspeicherung soll noch verschärft werden
Künftig sollen Telefon- und Internet-Verbindungen flächendeckend eigentlich "nur" für sechs Monate gespeichert und Behörden zugänglich gemacht werden. Nun tritt Innenministerium für eine weitere Verlängerung ein.

Foto © APAJedes Telefonat wird aufgezeichnet und künftig auch gespeichert
Die geplante Vorratsdatenspeicherung sorgt weiter für Aufregung. Während Datenschützern die geplante Speicherung von Verbindungsdaten bei Telefongesprächen, Email und Internet für mindestens sechs Monate viel zu weit geht, verlangt das Innenministerium nun sogar noch eine weitere Verschärfung. In seiner Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens fordert das Ressort von Günther Platter (V) eine Ausdehnung der Mindestspeicherdauer auf ein Jahr.
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Innenminister Platter will Daten sehenFoto © APA
Gegen organisierte Kriminalität. Vom Innenministerium wird "dringend angeregt", die Mindestdauer der Datenspeicherung auf "zumindest ein Jahr auszudehnen". Dies sei "für die kriminalpolizeiliche Arbeit unabdingbar". Begründet wird dies vor allem damit, dass im Bereich der organisierten Kriminalität und der Bekämpfung terroristischer Netzwerke mitunter erst nach einiger Zeit die internationale Dimension und die jeweilige Vernetzung des Falles in bestimmte andere Staaten erkennbar sei. Bis zur Abklärung dieser Vernetzung könne es mitunter einige Monate dauern. Wenn dann die sechs Monate bereits vergangen wären, stünden keine Vorratsdaten mehr zur Verfügung.
Auch erfolglose Anrufe. Weiters kritisiert das Innenministerium, dass es durch die geplante Regelung den Betreibern freigestellt würde, ob sie auch bei erfolglosen Anrufversuchen ein Speicherung der Daten vornehmen oder nicht. Aus kriminalpolizeilicher Sicht sei aber auch bei erfolglosen Anrufversuchen eine Datenspeicherung "erforderlich und sinnvoll".
Zu teuer? Vorerst keine Zustimmung zum Gesetzesentwurf kann das Finanzministerium erteilen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es für die Telekommunikationsbetreiber zu Mehrkosten kommen könnte. Die Höhe dieser Mehrkosten sei nicht vorhersehbar. Es sei davon auszugehen, dass die Betreiber vom Bund zumindest teilweise einen Ersatz dafür fordern werden. Die drohenden Mehraufwendungen für den Bund könnten "in keinerlei Hinsicht abgeschätzt werden".
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Der Plan
Kommunikationsanbieter müssen künftig sämtliche Aktivitäten ihrer Kunden protokollieren und für "ermächtigte Behörden" bereithalten. Dabei werden allerdings keine Inhalte erfasst, wohl aber wer wann mit wem und von welchem Ort aus kommuniziert. Bisher durften diese Informationen nur mittels richterlich genehmigter Überwachung bei konkretem Verdacht erhoben werden, nun sollen sie verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden können.










