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Zuletzt aktualisiert: 12.11.2008 um 21:20 Uhr

Deutscher Bundestag beschließt mit Koalitionsmehrheit BKA-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das umstrittene BKA-Gesetz verabschiedet.

Künftig darf jeder beobachtet werden

Foto © ReutersKünftig darf jeder beobachtet werden

In der namentlichen Abstimmung waren am Mittwoch in Berlin 375 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von Union und SPD, 168 Abgeordnete stimmten dagegen, sechs enthielten sich. Wenn auch der Bundesrat das Gesetz durchwinkt, bekommt das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus. Dazu gehören die Möglichkeit zum Ausspähen von Wohnungen und zur Online-Durchsuchung von privat genutzten Computern. Die Entscheidung ist für dieses Jahr geplant. Die Grünen kündigten umgehend eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Hintergrund

Hauptstreitpunkt war die Frage, ob Ermittler zur Installation der Spionage-Software auf einem Computer heimlich in die Wohnung eines Verdächtigen eindringen dürfen.

"Keine neue Stasi". Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte in der Aussprache gesagt, er sehe dem von der Opposition angedrohten Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe "mit großer Gelassenheit und Sicherheit entgegen". Das Gesetz entspreche genau den Vorgaben des Grundgesetzes, sagte Schäuble. Er warf FDP, Grünen und Linken vor, den Eindruck zu erwecken, nun entstehe eine neue Stasi. "Das Gegenteil ist der Fall: Wir verteidigen die Freiheitsrechte." Anders als behauptet würden auch nicht die Befugnisse der Bundesländer beschnitten. "Mit diesem Gesetz nehmen wir die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ernst", sagte Schäuble.

Neue Befungnisse. Erstmals soll das Bundeskriminalamt nicht Befugnisse für die Strafverfolgung, sondern auch für die Terrorabwehr bekommen. Dazu zählt auch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen und damit zum heimlichen Zugriff auf Computer. Vor allem dieser Punkt hatte für Streit gesorgt. Die Online-Durchsuchungen sollen nun bis 2020 befristet werden. Die neuen Befugnisse gehen aber weit darüber hinaus und schließen auch die Rasterfahndung, den Lauschangriff auf Wohnungen und das Abhören von Telefonen

Gegenwehr. Die Opposition übte heftige Kritik. Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, der Fehler des Gesetzes liege im Schritt hin zur vorbeugenden Überwachung. Die FDP kritisierte, dass die Koalition den Kreis der Berufsgeheimnisträger zu eng fasse und etwa Anwälte und Journalisten nicht vor Überwachung schütze. "

Kritik aus der Branche. Kritik kam auch von der IT-Branche. Ihr Verband Bitkom warnte, der Schutz unbescholtener Computer-Nutzer sei nicht gewährleistet. Dass das BKA alleine entscheidet, ob einzelne auf den Computern gefundene Daten besonders geschützt werden müssten, dürfe nicht sein, erklärte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Das BKA selbst geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen wegen hoher Hürden und des hohen Aufwandes kaum genutzt werden. Höchstens in zehn Fällen im Jahr werde dies vorkommen.


O-Ton

"Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Späh-Programmen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde", so SPD-Innenexperte Wiefelspütz.

Debatte

Die Landesregierung Bayerns hatte auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation von Überwachungspro-
grammen
bereits ermöglicht.

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