Microsoft: Anklage wegen irreführender Logos

Foto © APAbwehrhaltung bei Bill Gates
Auch im österreichischen Handel sind immer mehr neue PCs im Angebot, die einem "Vista-Aufkleber" gekennzeichnet sind. Mit Hilfe dieser Labels sollen die Kunden auf den ersten Blick erkennen können, ob die Leistung des jeweiligen Rechners für die "Premium-Funktionen" von Windows Vista ausreichend ist. Und genau deshalb muss sich der Softwarekonzern Microsoft nun wegen angeblich irreführender Logos auf Computern vor Gericht verantworten.
Geschichte
Begrenzter Einsatz. Die mit dem Aufkleber mit der Aufschrift "Vista Capable" (Vista-fähig) ausgezeichneten Rechner sind nämlich nur begrenzt für Vistas neue Funktionen geeignet. Die Amerikanerin Dianne Kelley hatte sich darauf verlassen, dass Vista auf diesen Rechnern läuft und vor dem Marktstart einen solchen Computer gekauft. Zwar lässt sich dieser mit der simpelsten Vista-Version "Home Basic" betreiben, Premium-Funktionen wie die Aero-Oberfläche, Flip-3D oder das Media-Center kann der Rechner hingegen nicht darstellen.
Könnte teuer werden. Betrug befand Kelley und klagt jetzt gegen den Softwarekonzern. Kelleys Anwälte versuchen, eine Sammelklage zu erreichen. Die geschätzte Streitsumme überschreite 5 Millionen US-Dollar bei mehr als 10.000 Betroffenen. Microsoft betont indes die Anstengungen, mit denen der Konzern Hersteller, Händler und Kunden über Hardwareanforderungen und das Logoprogramm von Vista informiert hat.
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Unterschied
Der Aufkleber mit der Aufschrift "Windows Vista capable" zeigt an, dass das neue Windows darauf läuft, aber zum Beispiel die neue Aero-Oberfläche wahrscheinlich nicht verfügbar sein wird. Systeme mit ausreichender Leistung tragen hingegen die Kennzeichnung "Vista ready".
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