Mehr Verbraucherrechte im iTunes-Shop verlangt
Zusammenschluss von Konsumentenschützern aus Deutschland, Frankreich und Skandinavien - Initiatoren: Verbraucherrecht auf Abspielen online gekaufter Musik auf MP3-Player ihrer Wahl

Foto © AP
Verbraucherschützer aus Deutschland,
Frankreich und Skandinavien haben sich zusammengeschlossen, um Apple
zu einer Lockerung der restriktiven Nutzungsbedingungen bei iTunes zu
bringen. Dabei geht es ihnen vor allem um das Abspielen der gekauften
Songs auf MP3-Playern anderer Hersteller. "Verbraucher haben ein
Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu
können", erklärten die Initiatoren.
Rechtswidrig.
Der Ausschluss von MP3-Playern anderer Hersteller sei in Norwegen
rechtswidrig, sagte der oberste norwegische Verbraucherschützer Björn
Erik Thon. Deswegen habe es bereits zwei Gespräche der norwegischen
Behörden mit Apple gegeben. Ein Ergebnis sei aber bisher nicht
erzielt worden. "Es kann nicht gut für die Musikbranche sein, Musik
in ein einziges System einzusperren", sagte Thon. Apple setzt in
seinem Online-Shop eine Technik ein, die sicher stellt, dass die dort
gekauften Songs nur auf einem iPod abgespielt werden können.
Interoperabilität.
Diese Koppelung sei ein Verstoß gegen das Gebot der
Interoperabilität, erklärten die Verbraucherschützer. Daneben
verlangen sie nach Angaben der Verbraucherzentrale bessere
Vertragskonditionen sowie verbraucherfreundliche Haftungsregeln.










