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Zuletzt aktualisiert: 09.05.2012 um 20:37 UhrKommentare

Schockrechnung trotz "Fair-Play-Tarifs"

Fürs Surfen im Internet mit seinem Smartphone sollte ein Kunde 4720 Euro bezahlen. Mit einem Anwalt wehrte sich der Mann erfolgreich. Die Mobilfunk-Firma musste letztlich 1000 Euro der Kosten berappen.

Foto © rangizzz - Fotolia

Mit seinem Fair-Play-Tarif für sein Smartphone sei er auf der sicheren Seite, dachte sich der Konsument und nutzte auch die Internetfunktion seines Handys. Doch da hatte der Kunde wohl die Rechnung ohne seinen Provider gemacht. Fürs Surfen im Internet und das dabei überzogene Download-Limit verlangte T-Mobile 4720 Euro. Und weil der Mann diese Schockrechnung nicht bezahlen wollte, klagte die Mobilfunk-Firma den horrenden Betrag schließlich bei Gericht ein.

Da blieb dem Kunden nichts anderes übrig, und er wandte sich ebenfalls an eine Rechtsvertretung. Die Kanzlei Beneder aus Wien nahm sich des geneppten Konsumenten an und fuhr gleich mit einigen scharfen juristischen Geschützen auf.

"Mein Mandant war der Auffassung, dass er unlimitiert surfen könne. Die Rechnung stand in keiner Relation zu den erhaltenen Leistungen. Außerdem wurde er nie darauf hingewiesen, dass nach Verbrauch des angeblich unlimitierten Datenvolumens die Kosten für jedes Megabyte derartig hoch sind", erklärt Gerold Beneder, weshalb er für seinen Klienten unter anderem die sogenannte "Laesio enormis" einwandte. Das bedeutet eine "Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes".

Sittenwidrig

"Mit der Rechnungstellung und Geltendmachung dieser weit überhöhten Beträge ist die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten worden", war der Anwalt überzeugt. Ausschlaggebend war laut Beneder aber, dass sein Mandant schließlich auch noch Wucher einwandte: "Daraufhin zog T-Mobile die Notbremse und zog die Klage unter Anspruchsverzicht zurück." Der Kunde ging aus dem Rechtsstreit siegreich hervor; statt 4720 Euro zahlen zu müssen, wurde die Handyfirma zu einer Zahlung von 1000 Euro verdonnert. "Dem Gesetzgeber sei gedankt, dass sich solche Prozesse in Zukunft nicht mehr ereignen werden", resümiert Beneder.


Fakten

Mit der Abzocke von Handykunden wegen Überschreitung des Download-Volumens ist nun endgültig Schluss.

Seit 1. Mai gilt eine Änderung des Telekom-Gesetzes, wonach Betreiber ihre Kunden spätestens dann warnen müssen, wenn für die Nutzung von Datendiensten, zusätzlich zu einem möglichen Grund- oder Paketentgelt, ein Betrag von 30 Euro angefallen ist.

Erreicht dieser Betrag 60 Euro, darf der Betreiber keine weiteren Kosten mehr verrechnen.

Der Provider hat die Wahl, bis zum Ende der Rechnungsperiode den Dienst zu sperren oder dessen weitere Nutzung kostenlos zu ermöglichen, allenfalls unter Vornahme einer Bandbreitenbeschränkung (Verlangsamung).

Der Mobilfunk-Betreiber muss über seine Schritte informieren.

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