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Zuletzt aktualisiert: 21.02.2012 um 05:50 UhrKommentare

"Niemand muss überwacht werden"

Acta – diese Abkürzung ist derzeit in aller Munde. Die einen sehen darin den Tod des freien Internets, die anderen eine notwendige Schutzmaßnahme, um die Rechte der Urheber zu schützen. Roman Huber hat mit Gegnern und Befürwortern gesprochen.

Foto © Adam Wodarczyk - Fotolia.com

Rund um das Handelsabkommen Acta gibt es derzeit heftige Kontroversen. Nachdem die meisten Regierungen der EU es unterschrieben hatten, sind manche Länder inzwischen zurückgetreten. Kritiker sehen in dem Vertrag das Ende des freien Internets, die Befürworter wollen, dass die Urheber wieder von ihren Werken profitieren. Die Kleine Zeitung sprach mit Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Muskwirtschaft IFPI, und Christian Marin, dem Acta -Experten der Piratenpartei Österreich.

Geheimabkommen

Am ACTA-Abkommen wird kritisiert, dass es hinter "verschlossenen Türen" verhandelt wurde. Warum wurde eine öffentliche Diskussion vermieden?

Franz Medwenitsch: Seit November 2010 steht der Text von Acta im Internet, in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 hat die EU-Kommission öffentliche Informationsveranstaltungen über Acta abgehalten und jetzt folgt eine sicher sehr spannende Diskussion im EU-Parlament. Hinterzimmer-Politik sieht anders aus. Aber es hat wohl Fehler vor allem im Verhältnis zwischen EU-Kommission und EU-Parlament gegeben. Man wird, so hoffe ich, zwischen der Kritik am Weg und am Ziel unterscheiden.

Christian Marin: Das kann ich so nicht stehen lassen. Der Acta-Text wurde das erste Mal am 26.01.2012 präsentiert. Alle Informationen, die wir vorher hatten, sind durchgesickert. Ich verfolge das Thema Acta seit Feber 2009 und kann mich auch an die Veranstaltungen der Kommission erinnern. Dabei wurden nie Details präsentiert. Es ging nur um Absichten und darum, zu betonen, wie toll Acta sei. Der Entwurfstext wurde nie offen gelegt. Man hat sogar versucht, die Verhandlungsorte geheim zu halten, was nie gelungen ist.

Medwenitsch: Es gibt hier ein Dokument der EU-Kommission, aus dem ersichtlich ist, dass der Text früher veröffentlicht wurde.

Marin: Richtig, da gab es eine Broschüre. Die behandelte aber vor allem die Produktfälschung. Von den Providern stand da nichts.

Freiheit des Internet

Vor allem junge Menschen sehen durch das Acta-Abkommen die Freiheit des Internets in Gefahr. Können Sie diese Bedenken zerstreuen?

Medwenitsch: Absolut! Hier findet ja eine perfekte und perfide Netz-Propaganda mit teilweise haarsträubenden Fehlinformationen über Acta statt. Überwachungsstaat, Netzsperren, Zensur, Verlust von Meinungsfreiheit, Ende des Internets – das hat mit der Realität des Abkommens aber auch schon gar nichts zu tun. Gezielte Fehlinformation ist ein schmutziger Trick, aber er scheint hier gut zu funktionieren.

Marin: Die Artikel 27 und 29 des Abkommens sind da sehr eindeutig. Gefordert werden gesetzliche Maßnahmen zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Das geht bis zur Delegierung an private Organisationen, wie Internetprovider. Der Traffic soll kontrolliert werden und im Falle von Urheberrechtsverstößen kann es zu Netzsperren kommen. Diese Form der Überwachung verstößt ganz eindeutig gegen die Grundrechte. Dazu gibt es auch Gutachten.

Medwenitsch: Die Sache ist doch so: Sobald jemand eine geschützte Datei in einem Filesharing-Netzwerk hochlädt, macht er das ja öffentlich (Anm. IP-Adresse, Nutzerdaten). Wenn der Rechteinhaber das verhindern will, geht er vor Gericht und muss den Nachweis erbringen. Niemand muss dafür überwacht werden.

Marin: Eine unerwartete Antwort. Wir sind im Prinzip derselben Meinung. Die derzeitige Rechtslange in Österreich reicht vollkommen aus, um gegen gewerbliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorzugehen.

Foto

Foto © Piratenpartei Österreich

Christian MarinFoto © Piratenpartei Österreich

Christian Marin:

"Die Statistik der AKM zeigt, dass der Großteil der Künstler nichts bekommt."

Von Gegnern wird immer das Horrorszenario angeführt, dass ein Youtube-Video einer Party mit Musik im Hintergrund schon zu einer Klage führen könnte. Wo würden Sie die Grenze setzen zwischen Urheberrechtsverletzung und Privatvideo?

Medwenitsch: Dieses Horrorszenario stammt aus dem Anonymus-Propaganda-Video auf Youtube und ist, wie der Rest dieses Videos auch, einfach falsch. Der private Videofilmer hat nichts zu befürchten. Aber mehr und mehr Menschen sehen es kritisch, wenn der Konzern Google aus der Kommunikation von geschütztem Content ein Milliardenvermögen macht, und Künstler, Autoren und Produzenten sehen davon null. Diese ?Umverteilung“ ist auch wirklich problematisch.

Marin: Ich finde es interessant, dass ausgerechnet auf Google verwiesen wird. Der Konzern bemüht sich seit Jahren um Verträge mit den Verwertungsgesellschaften. Nur in Europa stößt er hier auf Widerstand. Dass Autoren und Produzenten von Acta profitieren werden, ist ein gerne genanntes Argument. Wer sich allerdings die Statistik der AKM (österreichische Verwertungsgenossenschaft) ansieht, muss erkennen, dass der Großteil der Künstler nichts bekommt. Das Geld geht immer an die Plattenlabels. Künstler profitieren nicht von Acta, sondern die Verwertungsgesellschaften.

Kontrolle

Seitens der Datenschützer wird angeführt, dass die Kontrolle der Inhalte an die Provider, sprich in private Hand, übertragen wird. Damit geht auch ein Teil von privaten Daten in die Hand von Unternehmen, die als "Hilfspolizei" fungieren. Sind Sie mit dieser Lösung zufrieden? Gibt es Alternativen?

Medwenitsch: Eine Kontrolle des Internets durch die Provider ist nicht vorgesehen, und das wollen wir auch nicht.

Marin: Die Kontrolle durch die Provider ist Teil des Abkommens.

Rechtsexperten kritisieren die schwammigen Bestimmungen. Dadurch würde eine enorme Rechtsunsicherheit entstehen. Es gäbe viel Interpretationsspielraum. Sind hier Nachbesserungen nötig?

Medwenitsch: Die Sprache internationaler Abkommen, wie Acta, ist immer allgemeiner, weil die einzelnen Staaten einen Spielraum für die gesetzliche Umsetzung brauchen.

Wem nützt es

Oft wird kritisiert, dass nur die "Musikindustrie" von Acta profitiert. Wie hilft dieses Abkommen den Künstlern selbst?

Medwenitsch: Urheberrechte haben Künstler und Produzenten gleichermaßen. Musik kann beispielsweise nur von beiden gemeinsam, oder gar nicht, veröffentlicht werden.

Marin: Man muss hier zwei Dinge unterscheiden: private und kommerzielle Nutzung. Wo Kommerz im Spiel ist, sollen die Urheberrechte auch durchgesetzt werden – wie beim Beispiel Megaupload. Allerdings berührt Acta auch den Bereich der Privatkopie. Jedes MP3 wird als Raubkopie gesehen, auch wenn man die CD zuhause stehen hat. Ich will hier auch mit einem weitverbreiteten Gerücht aufräumen: Es gibt kein Recht auf Privatkopie. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die das Kopieren zum Privatgebrauch erlaubt. Und diese Erlaubnis lassen wir uns nicht von einem Handelsabkommen nehmen. Das Beispiel Frankreich zeigt übrigens, dass die Verfolgung von Privatkopien weder den Künstlern noch den Plattenfirmen mehr Geld gebracht hat.

Medwenitsch: Die Privatkopie ist eine Ausnahme aus dem Urheberrecht, die unserer Ansicht nach auch nicht von Acta infrage gestellt wird. Wenn jemand ein Musikstück erworben hat, darf er es auch kopieren. Dafür gibt es ja die Leerkassettenabgabe. Es geht ja nicht darum, Musik aus dem Internet zu verbannen. Es gibt genügend legale Angebote, die Lieder zu günstigen Konditionen anbieten, wie iTunes oder Spotify. Allerdings soll der Rechteinhaber darüber entscheiden, ob er seine Songs im Internet zur Verfügung stellt und zu welchen Konditionen.

Marin: Man müsste das Abkommen so umformulieren, dass es weiterhin die Ausnahmeregelung gibt, die Privatkopien erlaubt.

Foto

Foto © IFPI Austria

Franz MedwenitschFoto © IFPI Austria

Franz Medwenitsch:

"Wenn jemand ein Musikstück erworben hat, darf er es auch kopieren."

Viele Künstler und Labels stellen Musik selbst auf Youtube und MySpace gratis zur Verfügung, um Fans zu erreichen. Würde ACTA die Fans nicht eher vergraulen, anstatt den Künstlern zu helfen?

Medwenitsch: Wo steht das bitte in Acta? Der Urheber kann über sein Werk frei verfügen, das heißt, er kann es jederzeit gratis zur Verfügung stellen oder verschenken. Nur, er trifft diese Entscheidung, nicht jemand anderer. Um diese Freiheit geht es!

Marin: Ich finde es ja immer wieder interessant, dass Plattenfirmen wie Sony & Co ihre Songs auch auf Youtube gratis anbieten – meist über Fake-Accounts. Solange es um Werbung geht, haben die Labels gar nichts dagegen, ihre Inhalte gratis anzubieten. Bei unserem Widerstand gegen ACTA geht es auch nicht darum, den Künstlern das Wasser abzugraben. Die meisten Musiker zahlen für ihre Produktionen, auch wenn sie bei einem Label sind. Es geht um Verwertungsgesellschaften, die durch solche Abkommen ihren Profit absichern wollen. Die Künstler sehen von diesem Geld meist nichts.

Die politische Stimmung scheint derzeit gegen Acta zu sein. Was geschieht, wenn das EU-Parlament das Abkommen kippt?

Medwenitsch: Wenn wieder Sachargumente im Vordergrund stehen und rational beurteilt wird, dann kann auch die politische Stimmung kippen.

Marin: Das wäre sehr gut. Dieses Abkommen ist kontraproduktiv für die Kreativwirtschaft.

ROMAN HUBER

AKM

In Österreich ist die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM) registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung)für die Verwertung der Urheberrechte zuständig.

Allerdings wollten die Verantwortlichen zum Thema Acta keine Stellungnahme abgeben.

Acta: Artikel 27

(1) Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass die in den Abschnitten 2 (Zivilrechtliche Durchsetzung) und 4 (Strafrechtliche Durchsetzung) aufgeführten Durchsetzungsverfahren in ihrem Recht vorgesehen werden, damit wirksam gegen jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im digitalen Umfeld erfolgt, vorgegangen werden kann; dies umfasst auch Eilverfahren zur Verhinderung von Verletzungshandlungen und Rechtsbehelfe zur Abschreckung von weiteren Verletzungshandlungen.

(2) Über die Bestimmungen des Absatzes 1 hinaus gelten die Durchsetzungsverfahren der jeweiligen Vertragspartei auch bei der Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten über digitale Netze, was gegebenenfalls die widerrechtliche Nutzung von Mitteln zur Weiterverbreitung zu rechtsverletzenden Zwecken einschließt. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden[1].

(3) Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den rechtmäßigen Wettbewerb und – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten.

(4) Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen, einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindern werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.

Interviews

Die Gespräche mit Franz Medwenitsch und Christian Martin wurden getrennt und an unterschiedlichen Tagen geführt.

Jeder Gesprächspartner konnte auf die Antworten des anderen reagieren.

+Roman Huber

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