Im Netz der Betrüger
Geschäftemacher blasen zur Treibjagd auf Konsumenten. Im Internet, auf dem Handy und per Post werden Fallen gestellt, um ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Gesetzgeber hinkt beim Schutz der Bürger hinterher.

Foto © Fotolia.comIm Internet, auf dem Handy und per Post lauern Gefahren
Nie zuvor war es so einfach und billig, an potenzielle Opfer heranzukommen. Fast jeder hat heute Internet oder Handy. Damit wird die Welt zum Dorf, aber auch Gauner und Geschäftemacher haben fast freien Zutritt ins traute Heim. Die Zahl der Hilferufe explodiert. Allein bei der Arbeiterkammer lassen sich dazu pro Jahr mehr als 100.000 Konsumenten beraten. Immer mehr Menschen fallen auf Betrüger oder Geschäftemacher herein, die im rechtlichen Graubereich ihre Netze nach dem Geld der Kunden auswerfen.
Schützt der Staat seine Bürger zu wenig vor den überall lauernden Gefahren? "Spielregeln gibt es zwar, aber der Vollzug ist oft unwirksam", sagt AK-Beraterin Daniela Zimmer. Im Fall von unerwünschten Werbeanrufen, bei denen Konsumenten kostenspielige Verträge aufgeschwatzt werden, gebe es zwar Verwaltungsstrafen bis zu 37.000 Euro, doch "die Drahtzieher sitzen im Ausland". Die Behörden hätten vielfach keine Handhabe, ergänzt Ulrike Wolf von der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): "Die Firmen verschanzen sich hinter Postfächern und machen sich mit dubiosen Verschachtelungen unerreichbar, sodass Klagen nicht zugestellt werden können", beschreibt die Expertin die Schlupflöcher, die sich die Betrüger zunutze machen.
Auch werden immer mehr dieser Firmen in England als "Ltd." errichtet. Das ist bei Gründungskapital und Steuer viel günstiger als hierzulande. Dank EU dürfen sie dann aber auch in Österreich tätig werden. Bei der wirtschaftlichen Freizügigkeit ist man im Euroraum also schon sehr weit, bei der grenzübergreifenden Verfolgung von Tätern hapert es aber. "Die Kooperation zwischen den Behörden in den verschiedenen Ländern funktioniert noch nicht richtig", kritisiert Wolf.
Gewinnabschöpfung
Ein probates Mittel, das im heimischen Gesetz noch fehlt, um Geschäftemachern das Handwerk zu legen, wäre die Gewinnabschöpfung. "Das würde wehtun und Wirkung zeigen", ist Zimmer überzeugt. Firmen, die zum Beispiel bei Werbefahrten auf unredliche Weise Geld eingenommen hätten, müssten dieses dann an die Behörde abliefern.
Doch obwohl der Gesetzgeber den Gaunern oft hinterherhinkt, gibt es auch Verbesserungen. So werden das Telekom- und das Konsumentenschutzgesetz verschärft. Dadurch wären Verbraucher, die durch "Cold Calling" (unerlaubte Werbeanrufe) über den Tisch gezogen werden, besser geschützt. Wobei sich die AK hier als beste Lösung wünscht, dass Verträge, die durch unerlaubte Anrufe zustande kommen, grundsätzlich nichtig sind.
Keine Änderung ist bei einer Regelung geplant, die zwar den seriösen Geschäftsverkehr vereinfacht, aber auch Betrügern ihr Handwerk erleichtert. Ohne Unterschrift kann Geld abgebucht werden. Dafür genügt es, dass die Gauner die Kontonummer ihrer Opfer kennen. Diese wird ihnen mit Gewinnversprechen herausgelockt. Doch statt Geld zu überweisen, wird welches abgebucht. Der Konsument hat aber das Recht, das Geld innerhalb bestimmter Fristen zurückholen zu lassen. "Eine verpflichtende Unterschrift wäre ein wirklicher Schutz", bestätigt Wolf.
Features
Kommentar
Im Internet
Wer vermeintliche Gratisangebote anklickt, wird mit Geldforderungen konfrontiert. Per E-Mail wird behauptet, man habe den Haupttreffer einer Lotterie gezogen oder bekomme Pro-zente, wenn man das Erbe eines Verstorbenen auf seinem Konto zwischenparkt, um es vor einer bösen Diktatur zu retten. Vorher muss man aber selbst bezahlen.
Mit der Post
Einfach nicht auszurotten ist der fiese Trick mit den Gewinnversprechen. Bargeld, jahrelange Renten, teure Autos, Reisen: Dies alles wird Gutgläubigen versprochen. Sie müssten nur zur Gewinnübergabe persönlich erscheinen. Statt wertvolle Preise zu bekommen, werden die Opfer, meist ältere Menschen, zum Kauf überteuerter Waren genötigt.
Auf dem Handy
Kostenpflichtige Mehrwert-SMS, die der Kunde unverlangt geschickt bekommt, werden einfach abgebucht. Kinder, die angeblich kostenlose Klingeltöne herunterladen wollten, haben ein teures Abo abgeschlossen. Erotik-Hotline-Firmen be-haupten, man hätte bei ihnen angerufen, fordern Geld und drohen mit dem Anwalt.










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