37.000-Euro-Rechnung für Internet-Roaming
Eine Urlauberin in Kroatien sollte 37.000 Euro für Roaming bezahlen. Ab 1. Juli soll eine Verordnung jedoch Besserung bringen.

Foto © Fotalia / Paulus Rusianto
Waren es in der Vergangenheit Beschwerden im Zusammenhang mit dem Festnetz, so hat sich im Vorjahr die Arbeit der Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) in den Bereich Mobilfunk verlagert. "Von 4258 Verfahren, die im Jahr 2009 in der RTR-Schlichtungsstelle einlangten, entfielen fast 75 Prozent in diesen Bereich", erklärte Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom, der am Montag den Tätigkeitsbericht präsentiert hat. "Inhaltlich betrachtet entfällt der größte Teil auf Entgeltstreitigkeiten und hier sind es wiederum Fälle zu mobilen Datendiensten, die sich von 697 Verfahren im Jahr 2008 auf 1044 im Vorjahr steigerten und damit den Großteil ausmachten", so Serentschy, der einen diesbezüglichen Trend auch für die ersten fünf Monate im heurigen Jahr bestätigte.
37.000 Euro-Rechnung
In 33 Prozent der Verfahren konnte zwischen den Konsumenten und Betreibern eine Einigung erzielt werden. Dass das im Einzelfall dennoch zu schmerzlichen Einbußen führte, zeigt der spektakuläre Fall einer Mobilkom-Kundin. Der Frau wurden für Datenroaming in Kroatien 37.000 Euro verrechnet. Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle wurde die Forderung zwar erheblich reduziert, dennoch musste die Kundin 22.000 Euro fürs Internetsurfen im Ausland berappen.
Besserung bringen soll nun eine neue EU-Verordnung, die ab 1. Juli vorsieht, dass Mobilfunkbetreiber ihre Kunden bei Überschreiten eines Downloadlimits im Ausland warnen müssen bzw. die Datenleitung unterbrochen wird. In Nicht-EU-Ländern wie Kroatien gilt die Bestimmung aber nicht, sodass hier weiter der vorsichtige Konsument gefordert ist.
Features
Wissenswert
Die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH ist telefonisch unter 0 810 511 811 Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr zu erreichen.
Sie vermittelt zwischen Kunden und Telekom-Unternehmen bei Zahlungsstreitigkeiten aber auch anderen Problemen.
Eine Checkliste für mobile Datendienste finden Sie auf der Website der RTR (www.rtr.at).
Entgeltstreitigkeiten mit mobilen Datendiensten können vermindert werden, wenn man sich für Wertkarten, Flatfee- oder Fair-Use-Produkte entscheidet, raten die RTR-Experten.
Ab 1. Juli gilt in den EU-Ländern bei Datenroaming eine Höchstgrenze von 60 Euro für alle Kunden, die bis dahin noch keinen anderen Höchstbetrag festgelegt haben.










