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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2009 um 22:34 UhrKommentare

Wenn der "Gis-Mann" dreimal klingelt

Bei der Jagd auf Schwarzseher haben die Kontrollore kein Betretungsrecht. Schalten sie aber die Behörde ein, drohen im Extremfall bis zu 2180 Euro Strafe.

Auch wer nur Satellitenfernsehen schaut, muss die Orf-Gebühren bezahlen

Foto © APA/SujetAuch wer nur Satellitenfernsehen schaut, muss die Orf-Gebühren bezahlen

Heute stand ein Gis-Mitarbeiter vor der Tür und wollte mich anmelden. Vermutlich, weil er eine Satellitenantenne auf dem Balkon gesehen hat", berichtet ein Leser. Der Kontrollor der Gis (Gebühren Info Service GmbH; sie kassiert die ORF-Gebühren) habe noch verschmitzt "ich weiß aber, dass Sie einen Fernseher haben!", zu ihm gesagt. "Ich habe aber keinen mehr. Schaue mir jedoch auf meinem Computer hin und wieder DVDs an", berichtet der Leser weiter, der mutmaßt, dass die bösen Nachbarn den Gis-Mann geschickt hätten. Weil sie durch die Wand etwas hören und vermuten, dass er fernsieht.

Schwarzseher werden persönlich besucht

"Wie weit kann der Mitarbeiter gehen? Was tue ich, wenn er noch einmal kommt und in meine Wohnung will? Darf er Fotos durchs Fenster machen und diese als Beweismaterial verwenden?", fragt sich der verängstigte Nicht-ORF-Konsument. Lauter begründete Fragen, wenn man bedenkt, dass es in ganz Österreich neben den 314.000 Gebührenbefreiten weitere rund 140.000 Haushalte gibt, die an den ORF keinen Obolus entrichten und denen die Gis regelmäßig auf die Zehen steigt.

Einmal jährlich werden die potenziellen Schwarzseher persönlich besucht. Dabei wird ihnen auf den Zahn gefühlt, ob sie auch wirklich keine Empfangsgeräte betreiben, mit denen sie ORF-Programme nutzen könnten. "Unsere Außendienstmitarbeiter sind gut geschult und bemüht, vergessene Anmeldungen durchzuführen", berichtet Doris Peroutka, Leiterin des Beschwerdemanagements der Gis. Nur als "äußerste Notbremse", wenn jemand radikal die Auskunft verweigere und mit einem klaren Verdacht ("im Hintergrund ist deutlich die Zeit im Bild zu hören") würde Meldung an die Bezirksbehörde erstattet.

In so einem Fall, der sehr selten vorkomme, drohen Strafen bis zu 2180 Euro. Betretungsrecht haben die Gis-Leute zwar keines, über die Behörde können sie es aber erzwingen. Fotos werden laut Peroutka übrigens keine geschossen. Und noch eines weiß die Juristin aus langjähriger Erfahrung: "Können nur DVDs angeschaut werden, wird das unseren Mitarbeitern gerne gezeigt."


Fakten

Die Gis (Gebühren Info Service GmbH) treibt Rundfunkgebühren ein und leitet sie an den ORF, den Bund und die Länder weiter.

Sie verwaltet rund 3,4 Millionen Rundfunkteilnehmer. Ungefähr drei Millionen zahlen Gebühren, 314.000 Haushalte sind von den Gebühren befreit; aber weitere 140.000 zahlen nicht.

Um Schwarzseher aufzuspüren, werden die Daten der registrierten Teilnehmer mit den Meldedaten abgeglichen. Das wird von Datenschützern kritisiert.

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