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Zuletzt aktualisiert: 05.07.2009 um 13:05 UhrKommentare

Vorratsdatenspeicherung: EU-Klage gegen Österreich

Die EU hat Österreich wegen des Umgangs mit Telefon- und Internetdaten geklagt. Östereich hat nämlich Bedenken, dass die Speicherung gegen die Verfassung verstößt, weil die Privatsphäre verletzt wird.

Foto © AP

Die EU-Kommission hat der Republik Österreich jetzt die beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebrachte Klage wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. Infrastrukturministerin Doris Bures (S) kündigte am Sonntag in einer Aussendung erneut an, nur eine "Mindestumsetzung der Richtlinie" anzustreben. Bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, wurde eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen.

ExpertInnen-Gruppe. Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden, so Bures. In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin.

"Mindestumsetzung der EU-Richtlinie". Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.

Keine "Schnellschüsse". Bures bekräftige außerdem, trotz Eintreffen der Klage am vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung der EU-Richtlinie festhalten zu wollen. "Dieses Thema ist viel zu sensibel für Schnellschüsse." Seit Vergabe des Auftrags haben drei offizielle Roundtables und intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit NGOs, den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes, wird für September erwartet, mit dem Koalitionspartner ist vereinbart, diesen abzuwarten und auf dieser Basis interministeriell und danach letztgültig politisch zu verhandeln. Mit der Umsetzung ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen.


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Bures will nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie"Foto © AP

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