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Zuletzt aktualisiert: 17.03.2008 um 09:49 Uhr

Nach Diebstahl: Mobilkom erließ Schülerin 322 Euro

Mädchen wurde aus dem Schulrucksack das Handy gestohlen. Bevor es gesperrt werden konnte, wurde um teures Geld ins Ausland telefoniert.

Unsere Leserin ist Alleinerzieherin und muss um jeden Cent kämpfen. Gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter, die noch zur Schule geht, hat sie rund 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Umso schwerer traf die Frau die letzte Handyrechnung ihrer Tochter: 390 Euro wollte die Mobilkom Austria (A1) haben und schickte auch noch eine kostenpflichtige Mahnung, weil das Geld mangels Deckung nicht wie vereinbart vom Konto abgebucht werden konnte.

Handy gestohlen. Die hohe Summe war aber nicht deshalb zustande gekommen, weil die Schülerin maßlos telefoniert hatte. Auf dem Weg in die Schule war dem Mädchen in der Straßenbahn aus dem Schulrucksack das Handy gestohlen worden. Als die Schülerin den Vorfall bemerkte, verständigte sie die Handyfirma und ließ ihr Mobiltelefon sperren. Doch zu spät, der Täter hatte bereits zugeschlagen und die Unvorsichtigkeit seines Opfers ausgenutzt. Mit dem Handy, das zum Tatzeitpunkt wohl eingeschaltet gewesen war, wurden etwa 300 Euro in die Auslandszone 3 vertelefoniert.

Handyvertrag geprüft. Weil der geschiedene Vater sich nicht an den Kosten beteiligen wollte und die Mutter die Schulden allein nicht abdecken konnte, wandte sich die Frau mit der Bitte um Hilfe an die Ombudsmann-Redaktion. Wir prüften den Handyvertrag der Schülerin und stellten fest, dass dieser vom damaligen Erziehungsberechtigten, dem Vater, nicht unterschrieben war. "Bei der Anmeldung erhält der Kunde das Original zur Unterschrift, dieses bleibt bei uns. Eine zweite Ausführung bekommt der Kunde, diese muss aber nicht mehr unterschrieben werden", so Margit Krainz von der Mobilkom, die aufgrund der sozialen Umstände auf 322 Euro an Gesprächsgebühren verzichtete. Voriger Artikel Drucken Zurück zur ganzen Seite Nächster Artikel


Sicherheitstipps

  • Wenn Sie das Handy verlieren oder es gestohlen wurde, veranlassen Sie unverzüglich die Sperre.
  • Der Besitzer haftet nämlich auch für Kosten, die durch den unbefugten Gebrauch entstehen.
  • Die Arbeiterkammer rät Kunden, sich die Sperre unbedingt schriftlich bestätigen zu lassen.
  • Gerade für Jugendliche gilt, dass teure aber selten oder gar nicht benutzte Funktionen (Mehrwertdienste, Auslandszonen, Internet-Funktion) gesperrt werden sollten.
  • Im Fall eines Diebstahls oder Missbrauchs entstehen hohe Kosten.
  • Verwahren Sie das Handy nie eingeschaltet und ungesichert!

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