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22. Mai 2013 15:09 Uhr | Als Startseite
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Erst die Arbeit, dann das Vergnügen

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Sex ...: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.



Was die schönste Nebensache der Welt betrifft, sind die Vorlieben bekanntlich verschieden: So hatte sich eine Angestellte gemeinsam mit ihrem Freund in einem Erotik-Magazin freizügig ablichten lassen. Das passte ihrem Arbeitgeber gar nicht. Gemeinsam mit dem Betriebsrat studierte er die entsprechenden Fotos und kündigte der jungen Frau daraufhin außerordentlich. Vor Gericht hielt die Kündigung jedoch nicht stand. Denn durch die veröffentlichten Fotos wurden weder die Dienstpflichten im Arbeitsverhältnis erheblich vernachlässigt, noch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Angestellten schwer erschüttert.

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