Brutale Zurechtweisung: Chef schlug Lehrling ins Gesicht
Nicht nur mit Worten, sondern mit einem brutalen Schlag ins Gesicht wurde ein Tischlerlehrling aus St. Veit laut Arbeiterkammer von seinem Chef verletzt. Der junge Mann erlitt eine Prellung sowie Abschürfungen.

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Verärgert war der Chef eines Tischlerei-Betriebes, nachdem sein Lehrling zuerst ein Werkstück fertig lackieren wollte und erst dann mit einer ihm aufgetragenen Arbeit begann. Kurzerhand ließ der Chef seiner Wut freien Lauf, berichtet die Arbeiterkammer (AK) Kärnten am Donnerstag in einer Aussendung. Mit Schleifpapier in der Hand ohrfeigte er den jungen Mann und verursachte damit in seinem Gesicht nicht nur Schürfwunden sondern auch eine Prellung. Der Lehrling verließ darauf hin den Betrieb, suchte einen Arzt auf und kontaktierte den Lehrlings- und Jugendschutz der AK.
Angst um Job
"Erschreckend ist, dass im Fall des jungen Mannes dieser Angriff keinen Einzelfall darstellt. In den vergangenen drei Jahren kam es laut Angaben des Lehrlings zum Beispiel zu einem Schlag auf den Hinterkopf oder wüsten Beschimpfungen", weiß Helmut Krainer, Leiter der AK-Jugendschutzabteilung. "Der angehende Tischler, der von seinem Chef nach dem Vorfall auf Urlaub geschickt wurde, schreckte sogar vor einer Anzeige zurück, da er Angst um seinen Job hatte", so Krainer.
Lehrvertrag aufgelöst
Das Opfer der Körperverletzung wandte sich nach der folgenschweren Ohrfeige an die AK. Diese half, das Lehrverhältnis berechtigt vorzeitig aufzulösen. Außerdem werde der Chef aufgefordert, die ausstehende Lehrlingsentschädigung, die aliquoten Sonderzahlungen, eine Entschädigung für 150 geleistete Überstunden sowie Schadenersatz in der Höhe von drei Monatsentgelten, der allein über 2000 Euro ausmacht, zu bezahlen. Auch das Arbeitsinspektorat wurde über den Fall informiert.
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Der Lehrling erlitt Abschürfungen und eine PrellungFoto © Arbeiterkammer
Hilfe für Betroffene
Lehrlinge, die ungerecht oder sogar brutal von ihren Arbeitgebern behandelt werden, finden Hilfe beim Lehrlings- und Jugendschutz der AK. Unter der Telefonnummer 050 477-22 31 können sich Betroffene melden.







