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Zuletzt aktualisiert: 05.11.2007 um 11:25 Uhr

Chef, ich bin zu Hause

Den Job in den eigenen vier Wänden erledigen zu können, klingt verlockend. Doch Achtung! Die Freiheit hat auch ihre Tücken.

Foto © Samuel G./www.pixelio.de

Flexible Arbeitszeitmodelle. Die Kinder sind aus dem Haus, der Kaffee duftet aus der Küche - alles startklar für einen arbeitsamen Vormittag im Home Office. Gelegenheit zu dieser Arbeitsweise bietet etwa die Raiffeisen Zentralbank (RZB) in Wien, wo derzeit 45 Mitarbeiter, von insgesamt 1300, ihre Arbeit zu Hause ausführen. "Uns war es wichtig, im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle, auch Telearbeit anzubieten", berichtet Ursula Muckenhuber, Abteilungsleiterin für Rekrutierung und Personalentwicklung bei der RZB Wien. Durch die so genannte alternierende Telearbeit können diese Mitarbeiter an ihrem Wohnsitz bestimmte Arbeiten erledigen - "meist sind das Analysetätigkeiten oder die Aufbereitung von Daten im inhaltlichen Sinn, wie etwa Berichte und Verträge schreiben", ergänzt Muckenhuber.

Rahmen festlegen. Telearbeit ist nicht gesetzlich geregelt und lediglich im Kollektivvertrag gewisser Berufssparten verankert. Daher gilt: Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss ein individueller Vertrag erstellt werden. "Dabei geht es um Dinge wie Strom- und Heizkosten, für die der Arbeitnehmer bei sich zu Hause aufkommen muss, aber auch um Vereinbarungen, die etwa fixe Anwesenheitszeiten im Büro betreffen", weiß Ingrid Kuster, Leiterin des Rechtsservice der Wirtschaftskammer Steiermark. "In großen Betrieben gibt es meist fertige Betriebsvereinbarungen, die dann speziell auf die jeweilige Arbeitssituation adaptiert werden", weiß Kuster.

Wer profitiert? Arbeitnehmer, die während ihrer Karenzzeit den beruflichen Anschluss nicht verlieren oder Beruf und Familie besser vereinbaren wollen, versuchen am ehesten mit dem Arbeitgeber eine Kombination aus Heimarbeit und fixen Dienstzeiten vor Ort zu arrangieren. Die freie Zeiteinteilung, die individuelle Gestaltungsfreiheit oder das Wegfallen langer Anfahrtszeiten gehören ebenso zu den Pluspunkten der Telearbeit für Arbeitnehmer.

Vorteile für Unternehmer. "Für den Unternehmer ergeben sich nicht so viele Vorteile. Jene Ausgaben, die er vor Ort einspart, muss er schließlich beim Mitarbeiter wieder aufwänden, wie etwa Computer- und Stromkosten", gibt Kuster zu bedenken. Sollte aber ein wertvoller Mitarbeiter kündigen wollen, weil etwa ein Betreuungsfall zu Hause die tägliche Anreise ins Büro unmöglich macht, dann kann der Aufwand sich auch für den Betrieb lohnen. Schließlich fallen bei der Einschulung eines neuen Mitarbeiters erheblich mehr Kosten an.

Achtung Ablenkung! Dann mache ich eben meinen Job zu Hause, ist leichter gesagt als getan. "Sich daheim auf verpflichtende Aufgaben zu konzentrieren, ohne sich von Alltagsdingen ablenken zu lassen, ist eine echte Meisterleistung", meint Kuster. Ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Selbtsorganisation gehören daher zur Grundausstattung eines Telearbeiters.

Abgekapselt."Reine Heimarbeit bieten wir im Sinne des Arbeitnehmers nicht an", informiert Muckenhuber. Denn viele Aufgaben könnten nur im Team bewältigt werden, zudem sei der soziale Aspekt nicht zu vernachlässigen. >Kuster ist sich sicher, dass ein Unternehmen ein lebendiger Organismus ist: "Bei der Zusammenarbeit lernt man viel voneinander und auch die Identität zum Unternehmen wird durch das gemeinsame Arbeiten gefördert." Bei der RZB können Mitarbeiter jederzeit ihren Telearbeitsvertrag auflösen und in das übliche Arbeitsmodell zurückkehren oder den Telearbeitsvertrag vorweg zeitlich limitieren. "Manchen Mitarbeitern ist nach kurzer Zeit die Vermischung von Privat und Beruf einfach zu schwierig", weiß Muckenhuber.

GABRIELE RABL

Heimarbeit

Heimarbeiter ist, wer in der eigenen Wohnung im Auftrag von Firmen oder Personen mit Herstellung, Verarbeitung oder Verpa-
ckung von Waren beschäftigt ist. Die Tätigkeit ist durch das Heimarbeitergesetz geregelt.

Telearbeit

...ist eine Form der Organi-
sation und Ausführung
von Arbeit, die in der Regel vom Arbeitnehmer auch beim Arbeitgeber ausgeführt werden kann.



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