Arbeitslosenversicherung für freie Dienstnehmer kommt
Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen.

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Die Regierung hat am Mittwoch nach vorheriger
Absprache mit den Sozialpartnern ein großes "Flexicurity-Paket"
geschnürt. Dieses sieht u.a. vor, dass freie Dienstnehmer künftig
auch arbeitslosenversichert sind. Die Kosten werden zwischen
Arbeitgeber und Dienstnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es
ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen.
Ausweitung der betrieblichen Vorsorge.
Weiters teilte der Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) nach
dem Ministerrat gegenüber Journalisten mit, dass es zu einer
Ausweitung der betrieblichen Vorsorge kommen wird. Demnach werden
GSVG-Versicherte verpflichtet, für Freiberufler und Bauern wird dies
auf freiwilliger Basis funktionieren.
Zumutbarkeitsbestimmungen.
Verschärft werden ferner die Zumutbarkeitsbestimmungen. Bei
Langzeitarbeitslosen wird es ermöglicht, diese auch in
sozioökonomischen Branchen einzusetzen. Im Klartext bedeutet dies,
dass sie unter bestimmten Umständen auch zu sozialen Dienstleistungen
für die Gesellschaft verpflichtet werden können. Bezüglich der
Fahrzeiten zum Arbeitsort sind bei einem Full-Time-Job gesamt zwei
Stunden zumutbar, bei Teilzeitarbeit eineinhalb Stunden. Festgelegt
wurde auch, dass Personen, die keine Betreuungspflicht haben, in
jedem Fall 20 Stunden zur Verfügung zu stehen haben.
Verbesserung der Bildungskarenz.
Schließlich ist im Paket auch eine Verbesserung der Bildungskarenz
enthalten. Diese wird künftig im Falle eines entsprechenden Wunsches
schon nach einem und nicht wie bisher nach drei Jahren gewährt.
Zusätzlich wird die Entschädigung von jetzt 430 Euro fast verdoppelt
auf 800 bis 850 Euro.
Features
Fakten
Den freien Dienstnehmern fehlt weiterhin der volle arbeitsrechtliche Schutz. Es gibt weder wie bei Angestellten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld (13., 14. Gehalt) noch gilt ein Kollektivvertrag für sie.
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Fakten
Es werden 1,53 Prozent der
Einnahmen in die Abfer-
tigungskasse bezahlt. Gleichzeitig wird der
Krankenversicherungs-
beitrag reduziert, so dass im wesentlichen ohne
Mehr-
kosten eine Abfertigung neu angespart wird.














