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Zuletzt aktualisiert: 31.10.2007 um 18:47 Uhr

Arbeitslosenversicherung für freie Dienstnehmer kommt

Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen.

Foto © AMA

Die Regierung hat am Mittwoch nach vorheriger Absprache mit den Sozialpartnern ein großes "Flexicurity-Paket" geschnürt. Dieses sieht u.a. vor, dass freie Dienstnehmer künftig auch arbeitslosenversichert sind. Die Kosten werden zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer geteilt. Auch Selbstständigen wird es ermöglicht, sich arbeitslosenversichern zu lassen.

Ausweitung der betrieblichen Vorsorge. Weiters teilte der Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) nach dem Ministerrat gegenüber Journalisten mit, dass es zu einer Ausweitung der betrieblichen Vorsorge kommen wird. Demnach werden GSVG-Versicherte verpflichtet, für Freiberufler und Bauern wird dies auf freiwilliger Basis funktionieren.

Zumutbarkeitsbestimmungen. Verschärft werden ferner die Zumutbarkeitsbestimmungen. Bei Langzeitarbeitslosen wird es ermöglicht, diese auch in sozioökonomischen Branchen einzusetzen. Im Klartext bedeutet dies, dass sie unter bestimmten Umständen auch zu sozialen Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichtet werden können. Bezüglich der Fahrzeiten zum Arbeitsort sind bei einem Full-Time-Job gesamt zwei Stunden zumutbar, bei Teilzeitarbeit eineinhalb Stunden. Festgelegt wurde auch, dass Personen, die keine Betreuungspflicht haben, in jedem Fall 20 Stunden zur Verfügung zu stehen haben.

Verbesserung der Bildungskarenz. Schließlich ist im Paket auch eine Verbesserung der Bildungskarenz enthalten. Diese wird künftig im Falle eines entsprechenden Wunsches schon nach einem und nicht wie bisher nach drei Jahren gewährt. Zusätzlich wird die Entschädigung von jetzt 430 Euro fast verdoppelt auf 800 bis 850 Euro.


Fakten

Den freien Dienstnehmern fehlt weiterhin der volle arbeitsrechtliche Schutz. Es gibt weder wie bei Angestellten ein Weihnachts- und Urlaubsgeld (13., 14. Gehalt) noch gilt ein Kollektivvertrag für sie.

Foto

Foto © APA

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Fakten

Es werden 1,53 Prozent der Einnahmen in die Abfer-
tigungskasse
bezahlt. Gleichzeitig wird der Krankenversicherungs-
beitrag reduziert
, so dass im wesentlichen ohne Mehr-
kosten
eine Abfertigung neu angespart wird.





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