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Zuletzt aktualisiert: 24.07.2007 um 09:56 Uhr

Arbeitsamt zahlt bis zu 5.000 Euro für Jobwechsel

Die sogenannte Übersiedlungsbeihilfe wird am Dienstag im AMS-Förderausschuss vorgestellt. Zweck: Jobsuchende sollen vermehrt innerhalb Österreichs übersiedeln.

Bundeskanzler Gusenbauer regte "Übersiedlungsprämie" an

Foto © APABundeskanzler Gusenbauer regte "Übersiedlungsprämie" an

Arbeitslose, die ihren Wohnsitz für einen neuen Job wechseln, werden in Zukunft mit 4.000 bis 5.000 Euro an "Übersiedlungsbeihilfe" gefördert, berichtet die Tageszeitung "Österreich" (Dienstag-Ausgabe). Laut "Standard" werden es bis zu 4.632 Euro sein, die das Arbeitsmarktservice (AMS) zahlen will, wenn jemand einen Job außerhalb des Wohnsitzes annimmt.

Übersiedlungskosten. Wer für eine weit entfernte Stelle umzieht, bekommt die Übersiedlungskosten ersetzt. Geplant ist eine Pauschale von einigen hundert Euro. Fallen höhere Kosten (etwa für Spediteure) an, werden diese bis zu 4.000 oder 5.000 Euro ersetzt. Der genaue Betrag muss noch fixiert werden. Die Arbeitnehmer müssen demnach nur einen kleinen Selbstbehalt bezahlen, berichtet "Österreich". Voraussetzung für die Beihilfe: Der Job muss mindestens 75 Fahrminuten oder 30 km entfernt sein.

Alternative zur Suche von Fachkräften. Das AMS nennt das neue Instrument "Übersiedlungsprämie", die laut "Standard" maximal 4.632 Euro betragen wird. Gedeckt werden aber nur die tatsächlich anfallenden Umzugskosten. Angestoßen wurde das neue Instrument von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S), der die Mobilitätsprämie im Frühjahr als Alternative zur Suche von Fachkräften aus Osteuropa angeregt hatte. Am Dienstag wird im AMS-Förderausschuss den Sozialpartnern ein entsprechender Plan der AMS-Spitze präsentiert, heißt es.

Weitere Maßnahnahmen. Noch getüftelt wird laut den Berichten an einer zweiten Maßnahme zu mehr Vermittlungen. Noch im Analysestadium befindet sich die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln, gemäß deren eine Stelle abgelehnt werden kann. Derzeit gelten eine Fahrtzeit von zwei Stunden (hin und zurück) sowie Betreuungspflichten als Hinderungsgrund. Die Wirtschaftskammer spricht sich für längere Fahrtzeiten aus, die Arbeiterkammer ist dagegen.


Fakten

Basis der Berechnung ist die bereits existierende Entfernungsbeihilfe, die derzeit bei Annahme einer abgelegenen, offenen Stelle vom AMS bezahlt wird, bis zu 193 Euro im Monat ausmacht und zwei Jahre lang bezogen werden kann.



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