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Zuletzt aktualisiert: 03.05.2007 um 17:53 Uhr

Flexiblere Arbeitszeiten sind die Zukunft

Täglich soll bis zu maximal 12 Stunden, wöchentlich bis zu 60 Stunden gearbeitet werden können. Ein Zuschlag von 25 Prozent für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten kommt.

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Ab dem kommenden Jahr gelten in Österreich neue Arbeitszeitregelungen, die der Wirtschaft mehr Flexibilität in Spitzenzeiten und weniger Überstundenzahlungen bringen. Außerdem gibt es Verbesserungen bei den Teilzeit-Überstundenzuschlägen. Derzeit arbeiten in Österreich rund 720.000 Personen Teilzeit, die Mehrstunden von rund 200.000 Stunden jährlich leisten.

Novelle. Beide Regierungsparteien sowie die Sozialpartner zeigten sich sehr zufrieden mit der heute, Donnerstag, präsentierten Novelle zum Arbeitszeitgesetz. Lediglich den Grünen GewerkschafterInnen dagegen geht die neue Regelung zu weit. "Die Arbeitszeitflexibilisierung ist da - wo bleibt die Arbeitszeitverkürzung?", fragten sie. Die Industriellenvereinigung hätte wiederum gerne noch längere Durchrechnungszeiträume und damit geringere Mehrstundenabgeltungen gehabt. Insgesamt sprach sie von einem "wichtigen Schritt", dem weitere folgen müssten.

Änderungen. Das Arbeitszeitpaket bringt im Wesentlichen folgende Änderungen: Die Kollektivvertragsverhandler können künftig eine höhere Maximalarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche vereinbaren. Allerdings muss es nach acht Wochen Ausnützung der Höchstarbeitszeit eine Pause von zwei Wochen geben, in denen die Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Die Kollektivvertragspartner werden auch ermächtigt, die Normalarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich anzuheben.

Weiterer Kernpunkt der Einigung sind gesetzliche Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte, die Mehrarbeit leisten, haben künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mehrarbeitszuschlag von 25 Prozent

10/regionen/topics/arbeitszeit/

Fakten

Nach den Sozialpartnern sollten die Neuerungen am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.

Damit könnten sich die Sozialpartner auf Kollektivvertrags- und Betriebsebene noch auf die Änderungen, insbesondere den Zuschlag, einstellen.

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