Darf der Chef mich im Büro überwachen?
Heimlich alle E-Mails lesen, Telefongespräche mithören oder Internetzugriffe kontrollieren: Wie viel Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt, welche Art der Spionage im Büro verboten ist. Sieben Antworten zu sieben wichtigen Fragen.

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1. Darf der Chef meine E-Mails lesen?
Führungskräfte dürfen nicht alles, wozu sie technisch in der Lage wären. Unzulässig sei es laut Arbeiterkammer etwa, die E-Mails der Mitarbeiter zu lesen - das betrifft sowohl das unangekündigte Einsichtnehmen dienstlicher Mails wie auch den privaten E-Mail-Verkehr.
2. Dürfen meine Telefongespräche abgehört werden?
Heimliches Abhören oder gar Aufzeichnen von Telefongesprächen ist nicht erlaubt - ob man nun Privat- oder Dienstgespräche führt. Auch beim dienstlichen Telefonat würden nicht nur sachliche Informationen ausgetauscht, es schwinge immer "auch eine persönliche Ebene" mit, heißt es seitens der AK. Mithören sei, auch wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, unzulässig, vor allem auch in Hinblick auf den Gesprächspartner.
3. Darf der Chef meine Internetzugriffe überwachen?
Auch im Fall einer Überwachung von Internetzugriffen liegt laut AK "eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes vor". Empfohlen wird daher eine Betriebsvereinbarung, die besagt, wer in die Daten Einsicht nehmen darf - etwa die Mitarbeiter der EDV-Abteilung, nicht aber Vorgesetzte -, ob die Daten weitergegeben werden dürfen oder wie lange sie gespeichert werden dürfen.
4. Darf der Chef mich mittels Videokamera überwachen?
Wenn der Chef seine Mitarbeiter im internen Bereich durch Kameras beobachten will, wird er damit nicht durchkommen. Seit Anfang 2010 sind laut Datenschutzgesetz Videoüberwachungen zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle verboten. Anders etwa am Schalter einer Bank, denn dort stehe laut AK nicht die Beobachtung des Arbeitnehmers im Vordergrund.
Zitiert
Mithören beim dienstlichen Telefonat ist unzulässig, weil immer auch eine persönliche Ebene mitschwingt.
5. Darf der Chef meine Dienstfahrten überwachen?
Im Allgemeinen genügen ein Fahrtenbuch und Aufzeichnungen über die Dauer der auswärtigen Termine und Fahrtstrecken. Eine ständige Überwachung der Dienstwägen und der Aufenthaltsorte stelle "eine sehr hohe Kontrolldichte und Eingriffsintensität in die Persönlichkeitssphäre des Arbeitnehmers dar, die durch ein entsprechend gewichtiges Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt sein müsste".
6. Habe ich das Recht zu erfahren, was kontrolliert wird?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Auskunft über die von ihm vorhandenen konkreten Daten, über deren Herkunft, deren Verknüpfungen mit anderen Daten und die Übermittlung.
7. Wie kann ich mich gegen rechtswidrige Überwachung wehren?
Erster Ansprechpartner im Unternehmen ist der Betriebsrat. Beratung und Hilfe zur Rechtsdurchsetzung bekommt man auch bei Arbeiterkammer und Gewerkschaft.
Features
Wissenswert
Big Brother am Arbeitsplatz:
Unter diesem Stichwort findet man weitere Antworten zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz auf dem AK-Portal (siehe unten) - unter anderem wird ausführlich thematisiert, wie man sich gegen rechtswidrige Überwachung zur Wehr setzt oder mit wem die Überwachung abgesprochen werden muss, sofern sie stattfindet.














