Muss ich billigen, dass mein Kollege raucht?
Ein altes Konflikttema - Rauchen am Arbeitsplatz.

Foto © FotoliaWer kein Einzelbüro hat, muss zum Rauchen den Raum verlassen
1. Erlaubt ist der Zug an der Zigarette nur, wenn man in einem Einzelbüro ohne Kunden- oder Parteienverkehr sitzt.
2. Wer sich als Nichtraucher das Büro mit einem Raucher teilt, muss nicht im blauen Dunst sitzen. Verboten ist das Rauchen auch in einem vergleichbaren Arbeitsraum wie etwa einem Lager, in Sanitäts-, Umkleide- und Aufenthaltsräumen oder Küchen.
3. Auch wenn sich der Kollege zum Rauchen zum Fenster stellt, muss man das nicht billigen.














