Arbeiterkammer kritisiert mangelhafte Stellenanzeigen
39 Prozent der Jobinserate entsprechen nicht dem Gesetz. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Arbeiterkammer Kärnten.

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Eine Analyse der Stellenanzeigen in den Kärntner Tages- und Wochenzeitungen hat laut Arbeiterkammer Kärnten (AK) ergeben, dass dem gesetzlichen Auftrag, den kollektivvertraglichen Mindestlohn anzugeben, bei 39 Prozent nicht korrekt entsprochen wurde. Bedenklich sei laut AK, dass nur 21 Prozent der Unternehmen bereit seien, mehr als den Kollektivvertrag zu zahlen. Seit über einem Jahr gelten neue Regeln für Stellenausschreibungen. Laut dem Gleichbehandlungsgesetz müssen alle Firmen in Jobinseraten den Mindestlohn laut Kollektivvertrag anführen. Außerdem muss die Bereitschaft zu einer etwaigen Überzahlung angegeben werden. Verabsäumt dies eine Firma, droht ihr seit Anfang des Jahres eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 360 Euro.
Über 1500 Inserate geprüft
Von den Arbeitsrechtsexperten der AK wurden deshalb im Juni dieses Jahres 1515 Inserate in drei Kärntner Tageszeitungen und einer Wochenzeitung auf die korrekten Angaben überprüft. Die Untersuchung habe gezeigt, dass es die Firmen mit dem neuen Gesetz nicht so genau nehmen. Die Angabe des Mindestlohns sei in 39 Prozent der Inserate nicht korrekt gewesen, bei 31 Prozent hätte die Angabe des Arbeitgebers gefehlt und bei 19 Prozent wäre die Ausschreibung nicht diskriminierungsfrei gewesen. Letzteres heißt, in den Inseraten fehlte der eindeutige Hinweis, dass die Stelle für männliche und weibliche Personen ausgeschrieben ist.
Als besonders bedenklich bezeichnet der stellvertretende Leiter der AK-Rechtsabteilung, Wolfgang Bacher, die Tatsache, dass nur wenige Firmen bereit seien, mehr als den kollektivvertraglichen Mindestlohn zu zahlen. "Bei 1197 Inseraten, oder 79 Prozent, war keine Bereitschaft gegeben. Das heißt, nur ein Fünftel der Unternehmen kann sich höhere Löhne vorstellen", erklärt Bacher.
Der Experte will auch in Zukunft verstärkt darauf achten, dass die Angaben stimmen. Für Bacher stellt das neue Gesetz nämlich einen wesentlichen Beitrag dar, die Transparenz bei den Einkommen zu erhöhen, vor allem im Hinblick auf die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen: "Bewerber erhalten erstmals einen konkreten Anhaltspunkt, welche Entlohnung vorgesehen ist. Damit haben Frauen eine Hürde weniger, wenn es darum geht, für gleiche Arbeit den gleichen Lohn zu erhalten."














