Darf ich mit Kollegen anstoßen?
Firmenfeiern, private E-Mails, Kugelschreiber bunkern und andere Stolpersteine auf dem Karriereweg.

Foto © FotoliaBunt, nett und Firmeneigentum: Post-its und Co.
1. Wer ein Firmenhandy besitzt, für den gilt: Mit dem Arbeitgeber absprechen, ob Privatgespräche generell erlaubt sind. Kurze private Gespräche wird er nicht verbieten. Aber laut AK ist es die Pflicht jedes Arbeitnehmers, seine Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen - etwa für Kundengespräche, nicht für die ausufernde Freizeitplanung mit der Familie. Auch nicht selbstverständlich und vorher abzuklären ist, ob der Firmen-PC für private Zwecke benutzt werden darf. Wer auf Firmenkosten surft oder private E-Mails vom Firmen-PC abschickt, riskiert eine Verwarnung. Wer neu in ein Unternehmen einsteigt, sollte sich daher über den Hausgebrauch informieren.
2. Per Gesetz muss der Arbeitgeber für Arbeitsmaterialien aufkommen - etwa für Blöcke, Kugelschreiber, Locher, Druckerpapier oder Speichermedien. Wer den Kugelschreibervorrat der Firma allerdings langsam zu sich nach Hause siedelt, kann Probleme bekommen.
3. Wer sechs Stunden durchgehend arbeitet, hat ein Recht auf eine halbe Stunde Pause. Was man während dieser Zeit tut, bleibt jedem selbst überlassen.
4. Ein Gläschen in Ehren während einer Geburtstagsfeier des Kollegen ist im Büro schon vertretbar. Aber Alkohol am Arbeitsplatz kann auch ein Grund für eine fristlose Entlassung sein. In der Regel gibt es zuerst eine Verwarnung, bevor eine Entlassung ausgesprochen wird.
5. Absolut tabu: in Räumen zu rauchen, in denen Nichtraucher sitzen. Damit macht man sich keine Freunde und bricht den Arbeitnehmerschutz.















