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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2012 um 11:52 UhrKommentare

So lohnt sich der Ferialjob

Kaffee kochen, kopieren und Akten sortieren. Heuer werden wieder rund 130.000 Schüler und Studenten einen Teil ihrer Ferien opfern, um ins Berufsleben hineinzuschnuppern. Viele sammeln dabei aber erste negative Erfahrungen. Zu geringe Bezahlung und Überstunden sind die häufigsten Probleme. Damit der Sommerjob nicht zum Flop wird, sollte man einiges beachten.

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EINSTUFUNG. Für die Mehrheit der Ferienarbeiter steht nicht das Pflichtpraktikum, sondern das Geldverdienen im Vordergrund. Diese Jugendlichen werden in der Regel als normale Dienstnehmer angestellt. Arbeitet ein Ferienjobber am Fließband, muss er also das gleiche Gehalt bekommen, wie der fix angestellte Arbeiter neben ihm. Für diejenigen, die ein Pflichtpraktikum für Schule oder Studium absolvieren müssen, sieht es anders aus. Im Vordergrund steht die Ausbildung - daher haben sie das Anrecht auf ein Leistungszeugnis. Negative Anmerkungen sind darin übrigens nicht erlaubt.

ARBEITSZEIT. Als Faustregel gilt: maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Viele Branchen haben eigene Kollektivverträge, in denen die Arbeitszeiten geregelt sind. Im Gastro-Bereich ist auch abends und am Wochenende Arbeit angesagt. Jugendliche dürfen allerdings nur bis 23 Uhr arbeiten und haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende freie Tage - auch unter der Woche.

ÜBERSTUNDEN. In Ausnahmefällen dürfen Ferienjobber Überstunden machen. Dem Arbeitgeber kommt das aber teuer: Für jede zusätzliche Stunde muss der Praktikant 50 Prozent mehr Lohn bekommen. 45 Stunden pro Woche sind dabei das absolute Maximum. Jugendlichen unter 18 Jahren sind Überstunden verboten.

VERSICHERUNG. Unfall-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherung sind Pflicht. Jeder Arbeitgeber muss seine Praktikanten anmelden und versichern. Auch in Familienbetrieben, wo Kinder aushelfen, besteht Meldepflicht. Ein zusätzliches Zuckerl sind die "Pensionsmonate" - sie fließen in die Berechnung des Pensionsanspruches ein.

KRANKHEIT.< Auch im Sommer kann man krank werden. In diesem Fall muss man sich auch als Ferialpraktikant von einem Arzt krankschreiben lassen und sofort den Dienstgeber informieren. Die Bezahlung läuft im Normalfall weiter.

URLAUB. Ferienjobber haben Anspruch auf Urlaub. Da viele jedoch nur ein bis zwei Monate arbeiten, werden die Urlaubstage selten genutzt. Nicht genutzte Urlaubstage müssen ausbezahlt werden. Außerdem: Auch Ferienjobber haben Anspruch auf ein anteilsmäßiges Urlaubsgeld. Und natürlich ein Weihnachtsgeld.

UNZUFRIEDEN? Falls das Praktikum oder der Job nicht so läuft wie geplant, ist es wichtig, sich zu wehren. Bei der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) gehen jährlich zahlreiche Beschwerden - meistens wegen zu geringer Bezahlung - von enttäuschten Ferienjobbern ein. Experten intervenieren dann. Meistens erhalten die Betroffenen so das Gehalt, das ihnen zusteht. Sonst wird geklagt.

SARAH MATIASEK





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