Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Stellensuche: Bewerber lassen sich von niederen Gehaltsangaben abschrecken, doch sie sind in den meisten Fällen verhandelbar.

Foto © FotoliaGehaltsangaben wirken teilweise abschreckend auf Bewerber
Unternehmen erleben teilweise einen Rücklauf bei den Bewerbungen, seit das Gehalt per Gesetz im Stelleninserat vermerkt werden muss.
Seit 1. März 2011 haben Arbeitgeber und Arbeitsvermittler die Pflicht, Angaben über Mindestentgelte in Stellenanzeigen zu machen. Seit 1. Jänner 2012 ist diese verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert. Wer den Vermerk verabsäumt, zahlt eine Strafe, die sich im Wiederholungsfall auf bis zu 360 Euro belaufen kann.
Die Unternehmen geben zumeist das niedrigste zu erwartende Gehalt an, also das laut Kollektivvertrag festgelegte - ohne Zulagen. Trotz des gern gebrauchten Vermerks "verhandelbar" würden die Bewerbungen vergleichsweise geringer ausfallen, weil die potenziellen Arbeitnehmer "die angegebenen Summen für bare Münze nehmen", wie ein Personalverantwortlicher klagt.
Er rät, sich von niederen Beträgen nicht abschrecken zu lassen. Sie seien in den meisten Fällen verhandelbar. Die Regelung gilt für alle Arten von Stellenausschreibungen - von der Raum- bis zur Online-Anzeige.
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Wissenswert
Die Gehaltsangaben im Stelleninserat verraten, wie viel man zumindest verdienen kann. Eine AK-Studie untersuchte seit Anfang des Jahres Einkommensangaben in Stelleninseraten in Tageszeitungen und Onlinebörsen - mit dem Ergebnis, dass insgesamt 86 Prozent gesetzeskonform sind.















