3,11 Euro zu viel verdient: 50,89 Euro weniger Pension
Frühpensionisten aufgepasst: Wessen Zubrot die Zuverdienstgrenze übersteigt, der zahlt mitunter mehr zurück, als er verdient hat. Dem 64-jährigen Wiener Franz Suchy ist genau das passiert.

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Den skandalumwitterten Flughafen-Terminal Skylink testen? Das war ein Job nach Franz Suchys Geschmack. Der 64-Jährige war früher Logistiker und in seiner Firma für die Qualitätssicherung zuständig. Also checkte er am Flughafen Wien zum Schein ein, durchlief die Sicherheitskontrolle, wartete am Gate auf einen Fantasieflug nach Posen - und füllte dann gewissenhaft einen Fragebogen aus.
Für den Spaß bekam er auch noch 32 Euro. Das Lachen verging ihm jedoch bald, wie das ORF-Servicemagazin "Konkret" Freitagabend berichtete: Weil er damit die Zuverdienstgrenze für Frühpensionisten um 3,11 Euro übertreten hat, werden ihm von der Pension 50,89 Euro abgezogen. Der Cent-Betrag, den er zu viel verdient hat, ärgert ihn mehr als die knapp 20 Euro Verlust. "Es ist mir ein Anliegen, andere zu informieren", sagt Suchy.
Und zwar darüber: Wer dank langer Versicherungszeit (wie Suchy 45 Jahre) oder via Korridor in Frühpension ist, darf höchstens 376,26 Euro monatlich verdienen, sofern er den Job mindestens ein Monat lang ausübt. Andernfalls gilt eine Zuverdienstgrenze von 28,89 Euro pro Tag. Vorschrift sei Vorschrift, sagt Berndt Pokorny von der Pensionsversicherungsanstalt: "Es ist uns kein Ermessensspielraum eingeräumt." Die meisten Betroffenen seien darüber im Bilde.
Aufpassen heißt es auch beim Kindergeld. Wer eine Pauschalvariante bezieht, darf bis zu 60 Prozent seines letzten Einkommens dazu verdienen, jedenfalls bis zu 16.200 Euro pro Jahr. Wer sich für das einkommensabhängige Kindergeld entscheiden hat, darf nur 6.100 Euro zusätzlich einnehmen. Beide Summen beziehen sich auf die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die zwischen Brutto- und Nettoeinkommen liegt. Mehr zurückzahlen müssen, als man dazu verdient hat, blüht Eltern aber nicht mehr. Die Falle, in die man hier tappen kann: Kommt ein Baby im Juni zur Welt, ist dessen Mutter in dem Jahr nur gut sechs Monate in Karenz - sie darf also auch nur die Hälfte verdienen. Wer sich unsicher ist, kann auf der Homepage des Familienministeriums nachrechnen: www.bmwfj.gv.at.














