Lohnangaben in Jobinseraten
Trotz Strafe: Nur 40 Prozent der Unternehmen halten sich an die Forderung.

Foto © KKGesetzlich vorgeschriebene Lohnangaben werden ignoriert
Nach einer Untersuchung von "AnzeigenDaten.at" enthalten nur etwa 40 Prozent der Stelleninserate in Tageszeitungen und Jobbörsen die verpflichtenden Angaben des Mindestentgelts. 12.000 Stelleninserate von rund 2500 österreichischen Unternehmen wurden dafür seit dem 1. Jänner unter die Lupe genommen. Seit Jahresanfang wird das Versäumnis mit bis zu 360 Euro geahndet.
Die Regelung gilt für alle Arten von Stellenausschreibungen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Raum- und Zeilenanzeigen. Auch Online-Inserate sind betroffen. Erforderlich ist der Vermerk des kollektivvertraglichen Mindestgehalts für den zu vergebenden Arbeitsplatz. Wird im Stelleninserat Berufserfahrung gefordert, muss das berücksichtigt werden. Wenn das Unternehmen bereit ist, mehr zu zahlen, kann es auf Überzahlung hinweisen. Die Ausnahme: Positionen, für die kein Kollektivvertrag gilt (Geschäftsführer). Formulierungen: "Wir suchen zu x Euro . . . brutto monatlich"; "Die Position ist mit einem Jahresbruttogehalt von x Euro dotiert".













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