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Zuletzt aktualisiert: 30.01.2012 um 13:35 UhrKommentare

Wie krank darf man sein?

Die Kündigung eines Mitarbeiters wegen einer HIV-Infektion wirft Fragen auf: Welche Krankheit wird vom Arbeitgeber toleriert? Muss der Chef wissen, woran man leidet und wie lange darf man zu Hause bleiben?

Isolation: Ängstliche Kollegen sind nicht ausschlaggebend für eine Kündigung

Foto © CorbisIsolation: Ängstliche Kollegen sind nicht ausschlaggebend für eine Kündigung

Ein Pharmaunternehmen in Deutschland kündigte einen Mitarbeiter, nachdem sich bei einer Untersuchung herausgestellt hatte, dass er HIV-positiv ist. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung nun für wirksam. Eine Entscheidung, die einen sensiblen Bereich berührt. Wie krank darf man als Arbeitnehmer sein? Und muss man dem Chef mitteilen, woran man leidet?

Zitiert

Wenn eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Imageschaden bestehen, könnte eine Kündigung durchgehen.

Wolfgang Nagelschmied, AK-Rechtsexperte

Wolfgang Nagelschmied, Leiter der Rechtsabteilung der AK Steiermark, sieht im Fall einer HIV-Infektion keinen "verschuldensunabhängigen Entlassungsgrund - weder für Arbeiter noch Angestellte". Bei den Arbeitern gelte dabei die Gewerbeordnung aus dem Jahr 1860 - in Paragraph 82h ist von "abschreckenden Krankheiten" die Rede. Damit seien die damals unheilbaren Fälle von TBC und die damit verbundene Ansteckungsgefahr gemeint. Aids falle laut Nagelschmied nicht in diese Ordnung. Übertragbare Krankheiten seien zwar behördlich mitzuteilen, an welcher Krankheit man laboriert, müsse man dem Chef aber grundsätzlich nicht mitteilen. Das gilt auch bei einer Krebserkrankung. "Laut Lehrmeinung sind Krankheiten, die nach medizinischem Stand durch normale soziale Kontakte wie Händeschütteln oder Sitzen im gleichen Raum nicht übertragen werden können, von der Aufklärungspflicht ausgenommen. Es sei denn, es ergibt sich eine Gefahr für Dritte", sagt Nagelschmied.

Eine Kündigung wegen HIV-Infektion könnte im medizinischen Berufsfeld etwa bei einem Chirurgen durchgehen, der sich selbst verletzen und andere infizieren könnte. Einem Haubenkoch könnte wegen des Imageschadens des Betriebs gekündigt werden - wo man den Imageverlust abgrenzt, ist fraglich. Im Fall des deutschen Mitarbeiters drohten die Kollegen, den Dienst zu quittieren. Ängstliche Kollegen seien laut Nagelschmied "wohl noch kein Grund, einen Mitarbeiter zu kündigen".

Ob die Dauer des Krankenstands zum Verlust des Arbeitsplatzes führt, hänge vom Einzelfall ab. "Mit einem Mitarbeiter, der jedes Jahr monatelang krank ist, wird die Aufrechterhaltung der Arbeitsorganisation nur schwer möglich sein", erklärt der Rechtsexperte. Bei zwei bis drei Wochen Krankenstand pro Jahr wird man sich noch keine großen Sorgen machen müssen.


Wissenswert

Kündigung im Krankenstand. Arbeitnehmer sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele krank arbeiten. Bei Kündigung, während man krank ist, gelten die Kündigungsfristen und -termine.





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