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Zuletzt aktualisiert: 17.12.2011 um 05:38 UhrKommentare

Nervenkrieg kostet Millionen

Verschlechtert sich die Wirtschaftslage, wird auch Mobbing am Arbeitsplatz zunehmend schlimmer. Die AK fordert jetzt ein Anti-Mobbing-Gesetz.

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"Da habe ich mir gedacht: Jetzt gehe ich mit der Pumpgun in die Firma und räume da auf", sagt Peter Hoffmann. Der Psychologe der Arbeiterkammer Wien hat haarsträubende Fälle von Mobbing in seinen Beratungen erzählt bekommen - teilweise so arg, dass er am liebsten selbst vor Ort eingeschritten wäre. Zu drastischen Mitteln hat er natürlich nicht gegriffen, dennoch soll seine überspitzte Aussage vor allem eines klarmachen: Mobbing ist keine Kleinigkeit.

Das sieht auch AK-Präsident Günther Goach so: "Wir sind in den Betrieben unterwegs und bekommen viel von diesem Problem mit. Die Wirtschaftslage ist nicht einfach, was zur Folge hat, dass Mobbing ein immer größeres Thema wird." Die Folgen der Schikanen, denen Dienstnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, würden immer stärker in den Krankenstandstatistiken aufscheinen, so Goach. "Nach wie vor fehlt ein rechtlicher Rahmen, um Mobbing-Fälle nachhaltig zu bekämpfen." Deshalb fordert er ein Anti-Mobbing-Gesetz, das einerseits Maßnahmen zur Prävention beinhaltet und andererseits auch die Zuerkennung von Schadenersatz genau regelt.

Schmerzensgeld

In Sachen Schadenersatz konnte die Kärntner AK im Sommer bereits einen Erfolg verbuchen: Bei einem aufsehenerregenden Musterprozess konnten die AK-Juristen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs erwirken, dass einer 51-Jährigen Schmerzensgeld für erlittenes Mobbing zusprach. Anlässlich dieses Meilensteins im Kampf gegen Mobbing lud die AK zur Enquete "Mobbing am Arbeitsplatz", bei der Juristen, Psychologen und Mobbing-Berater mit Betriebsräten über den Dauerbrenner diskutierten.

"Mobbing ist kein Kavaliersdelikt mehr", deutet AK-Juristin Michaela Eigner, die Entscheidung des Höchstgerichts. Sie war es auch, die den Fall vor Gericht brachte. Seit dem Urteil langen viele Anfragen bei der Arbeiterkammer ein, nicht alle sind aber tatsächlich mit Mobbing in Verbindung zu setzen: "Der Begriff wird oft falsch verwendet, nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist automatisch Mobbing."

"Für die Gerichte liegt Mobbing erst dann vor, wenn psychische Gesundheitsfolgen mit körperlichen Auswirkungen vorliegen", sagt Petra Smutny vom Oberlandesgericht Wien. Noch gibt es im Arbeitsrecht keinen Rechtsbegriff für Mobbing. Zudem sind sich Arbeitnehmer auch nicht sicher, ob sie von Mobbing betroffen sind oder selbst an den Problemen schuld sind. Jedenfalls braucht es konkrete Beweise für das Gericht, wie etwa ein Mobbing-Tagebuch oder Zeugenaussagen. "Bloßes Unbehagen oder Unlust am Arbeitsplatz sind nicht ersatzfähig."

Hilflos

Für die Betriebsräte waren solche Tipps leichter gesagt als getan. Sie berichteten von massivem Druck, der auf Arbeitnehmer ausgeübt würde, damit sie bei Problemen still und leise kündigen. Die Vertreter fühlen sich machtlos gegenüber den Führungspersonen und haben Schwierigkeiten, mit Mobbing-Fällen umzugehen. "Wenn wir das Mobbing dann erkennen, ist es meistens ohnehin schon zu spät", schildert ein Betriebsrat die Hilflosigkeit.

JOSEF PUSCHITZ





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