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Zuletzt aktualisiert: 18.08.2011 um 20:08 UhrKommentare

OGH bestätigte Schmerzensgeld für Mobbing-Opfer

Mobbing ist wie Körperverletzung. Richtungsweisendes Urteil von Höchstrichtern bestätigt. Ein Kärntner muss seiner ehemaligen Angestellten 5900 Euro zahlen, weil er sie brutal schikanierte.

Foto © Fotolia

"Endlich", sagt der Arbeitsrechtsexperte Richard Wohlgemuth. Einer Angestellten (51) aus Kärnten wurden 5900 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem sie von ihrem Chef gemobbt worden war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese von der Arbeiterkammer Kärnten (AK) in zwei Instanzen erkämpfte Entscheidung am Donnerstag bestätigt.

"Das Urteil ist richtungsweisend", betont Wohlgemuth, der die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer leitet. Erstmals wird rechtlich festgestellt, dass "vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind", so der Experte.

Demütigung

Die Kärntnerin sei von ihrem Arbeitgeber regelmäßig beschimpft und beleidigt worden. "Ihr Chef hat ihr dauernd gesagt, sie sei zu blöd, ihre Arbeit zu machen", erklärt der Jurist. Er habe sie ein Jahr lang verleumdet, vor Kollegen herabwürdigend behandelt und ihr sogar gedroht.

Nachdem sich die Frau an die AK wandte, rieten ihr die Experten, die Schikanen schriftlich festzuhalten. Dieses "Mobbingtagebuch" wurde später zu einem wichtigen Beweis in dem Prozess am Arbeitsgericht. Von Bedeutung war für die Richter auch, dass die Frau in ärztlicher Behandlung war - wegen Magenbeschwerden, Schlaflosigkeit, Angstzuständen und Schweißausbrüchen. Zwei psychiatrische Gutachter haben festgestellt, dass diese seelischen Erkrankungen mit dem Mobbing am Arbeitsplatz zusammenhängen. Für die richterliche Entscheidung eine wichtige Grundlage.

Im Urteil heißt es, dass der Fall "geradezu ein Lehrbuchbeispiel für Mobbing" ist. Wohlgemuth sagt: "Die Frau wurde so fertiggemacht, dass sie kaum noch Arbeitsleistung bringen konnte." Doch der Chef, von dem sie so schikaniert wurde, habe sein Verhalten bis zuletzt verteidigt. "Sein Unrechtsbewusstsein war quasi nicht vorhanden."

Das vorliegende Urteil sei einzigartig in Österreich und entspreche erstmals den in Europa üblichen Bewertungen solcher Fälle.

MANUELA KALSER

Macht krank

Ausgrenzung. Mobbing bedeutet "jemanden anpöbeln, angreifen, attackieren". Ziel ist Ausgrenzung oder Vertreibung vom Arbeitsplatz. Mobbing macht krank. In ganz Österreich sind im Moment etwa 100 Fälle von Mobbing gerichtsanhängig. Die Kärntner Arbeiterkammer hat jedes Jahr etwa 200 Anfragen wegen des Themas.





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