AK warnt vor "Einvernehmlicher" im Krankenstand
Die Arbeiterkammer Steiermark warnt vor einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses während eines Krankenstandes. Der Arbeitnehmer handle sich dabei nur Nachteile ein.

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Klaus E., als Zeitarbeiter am Bau beschäftigt, hat sich verletzt und muss mehrere Wochen in Krankenstand gehen. Sein Chef ruft ihn nach wenigen Tagen an und fragt, ob er nicht einvernehmlich den Arbeitsvertrag lösen möchte – Geld bekomme er eh von der Krankenkasse und nach der Genesung könne er sofort wieder bei ihm weiterarbeiten. "Ich warne eindringlich vor einer Einvernehmlichen im Krankenstand", sagt AK-Experte Wolfgang Nagelschmied, der eine Häufung derartiger Fälle, besonders im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung feststellt. "Im besten Fall verliert der Betroffene Geld, denn das Krankengeld der Gebietskrankenkasse ist niedriger als das Entgelt, das die Firma während des Krankenstandes zahlen muss. Im schlechtesten Fall weigert sich die GKK überhaupt zu zahlen, was sie bei einer Wiedereinstellungszusage tatsächlich nicht muss." Der Verwaltungsgerichtshof habe nämlich vor einem Jahr klar gestellt, dass Arbeitgeber ihre Leistungspflicht im Krankheitsfall über den Kniff mit einer einvernehmlichen Auflösung samt Wiedereinstellungszusage nicht auf die Allgemeinheit überwälzen















