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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2011 um 14:29 UhrKommentare

"Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht"

Unter diesem Titel veröffentlichte ein 50-jähriger Deutscher einen satirischen Roman über den Alltag mit den "lieben Kollegen". Weil sich diese teils wiedererkannten, wurde der Mann gekündigt. Nun entschied ein Arbeitsgericht zu seinen Gunsten, der Hobby-Autor darf sich auf die Freiheit der Kunst berufen.

Foto © Fotolia/Ibi

Die Freiheit der Kunst siegt in Deutschland über Bürofrieden: Ein Sachbearbeiter, der den Alltag mit seinen Kollegen zu einem Roman verarbeitet hat, durfte deswegen nicht gekündigt werden. Hobby-Autor Jürgen Bücker gewann nach der ersten Instanz nun auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm.

Die Richter sahen in dem Roman "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" eine Fiktion. Auch wenn Einzelheiten auf Kollegen hindeuteten, seien diese nicht eindeutig zu identifizieren. Der Romanschreiber könne sich auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst berufen.

Von "Fatma, der Göttlichen" & "Hannes, dem Althippie"

Bückers Ex-Kollegen bei einem deutschen Möbelhersteller sehen das anders. Zwölf Mitarbeiter wollen sich in dem 180 Seiten starken Erstlingswerk wiedererkannt haben - meist mit negativen Eigenschaften. Von "Fatma, der Göttlichen", deren "Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße" stehe, bis zu "Hannes", einem kiffenden Althippie mit Pferdeschwanz. "Das ist alles aus meiner Fantasie", wiegelte der 50-jährige Hobby-Autor vor Gericht ab.

Bückers Buch habe im Betrieb für reichlich Ärger gesorgt, versuchte der Geschäftsführer des Möbelherstellers den Rauswurf zu rechtfertigen. Eine der geschmähten Mitarbeiterinnen sei "wegen der niveaulosen Äußerungen" weinend bei ihm im Büro gesessen. "Dann ging sie zum Arzt und war zwei Tage krank."

Auch bei "Anja" - viersprachig, aber "Arbeitsallergikerin" - sahen die Hammer Landesarbeitsrichter zwar Ähnlichkeiten, vermissten aber wirklich eindeutige Erkennbarkeiten. "Und da kann sich der Autor erst mal auf die Kunstfreiheit berufen", machte Richter Franz Müller deutlich.

"Er wollte ein lustiges Buch schreiben"

Trotz des erneuten Siegs vor Gericht bereut Hobby-Autor Bücker mittlerweile seinen Ausflug in die Literatur. "Beim Schreiben habe ich unendlich viel Spaß gehabt. Doch wenn ich gewusst hätte, was passiert, hätte ich das Buch nicht geschrieben." Eineinhalb Jahre hatte er an seinem literarischen Debüt gearbeitet.

Finanziell gelohnt hat sich das über einen Internet-Verlag veröffentlichte Buch bisher nicht. 500 Exemplare hat Bücker verkauft. Pro Exemplar bleiben ihm 1,80 Euro. "Da sind wahrscheinlich viele von den Kollegen bestellt worden", vermutet seine Ehefrau, die über die Folgen des literarischen Ehrgeizes ihres Mannes enttäuscht ist. "Er wollte ein lustiges Buch schreiben. Nun wird das nur noch im Hinblick darauf gelesen, ob es eine Kündigung rechtfertigt."

Bücker ist derzeit die Lust am Schreiben vergangen. "Im Moment steht mir nicht mehr der Sinn nach einem zweiten Buch." Mittlerweile hat der 50-Jährige wieder einen Job. Wieder im Büro, wieder bei einem Möbelhersteller - trotz der Vorgeschichte. "Der kennt das Buch", versicherte der Autor.

JÖRG TARON/DPA





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