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Zuletzt aktualisiert: 01.02.2011 um 15:47 UhrKommentare

Heinisch-Hosek nimmt neuen Anlauf zur Frauenquote

Frauenquote für Aufsichtsräte großer Firmen: Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) hat am Dienstag ihren Vorschlag einer freiwilligen Selbstverpflichtung neuerlich aufs Tapet gebracht.

Foto © APA

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) zeigte sich am Rande des Ministerrats gesprächsbereit und hofft auf eine Lösung in den nächsten Wochen.

In Österreich sind rund 90 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Männern besetzt. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte am Montag in Brüssel eine Frauenquote für die Aufsichtsräte großer Firmen gefordert. Konkret soll der Anteil von weiblichen Aufsichtsräten bis 2015 bei 30 Prozent und bis 2020 bei 40 Prozent liegen. Sollten die Konzerne bis Jahresende nicht selbst aktiv werden, will die Kommission rechtliche Vorgaben machen.

Auf freiwillige Selbstverpflichtung setzt in einem ersten Schritt auch Heinisch-Hosek. Sie will mit Mitterlehner darüber verhandeln, eine entsprechende Regelung in den "Benimmregeln" für börsennotierte Firmen ("Corporate Governance Kodex") zu verankern. Für Staatsfirmen soll die Frauenquote ebenfalls gelten. Demnach soll für Aufsichtsräte bis 2013 ein Frauenanteil von 25 Prozent erreicht werden, in acht bis zehn Jahren sollen es 40 Prozent sein.

Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung nicht greifen, dann strebt Heinisch-Hosek für das Jahr 2014 eine gesetzliche Regelung an. Dass sie eine gesetzliche Regelung nicht sofort angeht, begründet die Ministerin mit dem Widerstand des Koalitionspartners: Sie habe mit dieser Idee nicht gerade "offene Türen eingerannt".

Zumindest über die freiwillige Selbstverpflichtung im Corporate Governance Kodex ist die ÖVP aber verhandlungsbereit. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) sagte am Rande des Ministerrats Gespräche zu und zeigte sich angesichts des Rückenwinds aus Brüssel "zuversichtlich, dass wir das Thema in den nächsten Wochen lösen können".

Die aktuell gültige Fassung des österreichischen "Corporate Governance Kodex" fordert die Unternehmen auf, in ihrem "Corporate Governance Bericht" jene Maßnahmen aufzuführen, "die zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellen gesetzt wurden". Außerdem sind gemäß den Regeln "Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats" im Hinblick auf Internationalität der Mitglieder und auf "die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur" zu berücksichtigen. Eine explizite Quotenregelung gibt es derzeit aber nicht.

Quelle: APA





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