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Zuletzt aktualisiert: 24.12.2010 um 17:17 UhrKommentare

Arbeitslose: Rekord bei den Sanktionen

Wer vereinbarte Termine nicht wahrnimmt oder Job-Angebote negiert, der verliert die Arbeitslose. Das AMS Steiermark verzeichnet heuer um 30 Prozent mehr solcher Fälle.

Foto © APA

Betrunken zum Vorstellungsgespräch. Den AMS-Termin sausen gelassen. Das sind nur zwei Gründe für das Streichen des Arbeitslosenbezugs. Heuer hat das Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark rigoros durchgegriffen und rekordverdächtig oft Sanktionen verhängt. 1746 Mal hat man den Geldhahn zugedreht, da ein Betroffener einen Job verweigert oder seine Einstellung absichtlich verhindert hatte. Das entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent gegenüber 2009 (im Zeitraum von Jänner bis November).

In 4794 weiteren Fällen meldeten sich Steirer als arbeitslos, obwohl sie von sich aus gekündigt hatten und ihnen laut Gesetz in den ersten vier Wochen gar kein Arbeitslosengeld zusteht. Hier stieg die Zahl der Sanktionen um zwölf Prozent.

Schließlich wurde vielen Arbeitslosen schmerzlich bewusst, dass man einen wichtigen Termin beim AMS-Berater nicht so einfach spritzen darf: 5304 Mal lautete die Konsequenz das Aussetzen der Arbeitslose. In diesem Punkt hat sich die Disziplin der Steirer aber gebessert: 2009 gab es um zehn Prozent mehr derartiger Sanktionsfälle.

"Nicht mehr viel erlauben"

"Wir sind konsequenter. Man darf sich nicht mehr viel erlauben", betont der Sprecher von AMS-Leiter Karl-Heinz Snobe. Man habe sich an Oberösterreich, das seit Jahren sehr strikt vorgeht, ein Beispiel genommen. Auch in Graz, wo die meisten Arbeitslosen gemeldet sind. Das Ergebnis ist ein Rekord bei Sanktionen. Je nach Verstoß gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) wird der Bezug für vier oder sechs Wochen ausgesetzt. Wer drei Mal innerhalb eines Jahres eine Strafe ausfasst, der wird so lange gesperrt, bis er den "Beweis seiner Arbeitswilligkeit" liefern kann.

Gestrichen wird nicht willkürlich, sondern nach einem Gespräch mit dem Unwilligen. "Der Kunde wird hereinbestellt und befragt, warum er etwa zum Vorstellungsgespräch nicht erschienen ist", erläutert man im AMS. Das Protokoll dieses Gesprächs muss der Kunde dann unterschreiben.

Handgreiflichkeiten sind nicht ausgeschlossen, weshalb oft ein zweiter Mitarbeiter für derartige Gespräche hinzugezogen wird. Am Ende entscheidet ein Ausschuss, in dem auch Vertreter der Arbeiter- und Wirtschaftskammer sitzen, über die Sanktionen. Bei einem Einspruch wandert der Akt in die nächste Instanz.

Als Sorgenkinder im AMS gelten die Fachkräfte im handwerklichen und technischen Bereich. Sie werden nicht selten mit der Zusage gekündigt, dass sie in drei Monaten wieder eingestellt werden. Kein Wunder, dass diese Leute in der Zwischenzeit andere Stellenangebote ablehnen. "Das ist ein gut eingeführtes Spiel", seufzt ein Berater. Mit Sanktionen versucht man, das Problem in den Griff zu bekommen.

THOMAS ROSSACHER





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