AK hilft bei ungerechten Dienstverhältnissen
In Kärnten haben bisher 2480 Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend gemacht. 676 Fälle davon gingen sogar vor Gericht. Die Chancen, sich als Arbeitnehmer durchzusetzen, sind sehr hoch.

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Am Donnerstag berichtete die Kleine Zeitung über den Villacher Bau-Gehilfen Christian Gutschi, der sich weigerte, bei strömendem Regen nasse Tellwolle an ein Gebäude anzubringen. Daraufhin wurde er von der Leasingfirma gekündigt.
Doch dies ist kein Einzelfall. Nicht selten gibt es in Arbeitsverhältnissen falsche Lohneinstufungen, nicht bezahlte Überstunden, nicht eingehaltene Kündigungsfristen, falsch berechnete Sonderzahlungen oder gar ungerechtfertigte, fristlose Kündigungen. Die Arbeitnehmer lassen sich das nicht mehr länger gefallen. Laut Arbeiterkammer-Experte Richard Wohlgemuth zeigen die Statistiken des Arbeitsrechts, dass es in diesem Jahr bis Juli allein in Kärnten 2480 Interventionen gegeben hat, in denen Arbeitnehmer ihre Ansprüche geltend gemacht haben. 676 Fälle davon wurden sogar als Klage eingebracht und vor Gericht ausgefochten.
Gewinnchancen sehr hoch
Aufgrund der Erfahrungen und Statistiken der vergangenen Jahre gewinnt die Arbeiterkammer (AK) im Übrigen 96% all dieser Fälle. Wurde ein falscher Auflösungsgrund des Dienstverhältnisses angeführt, wie beispielsweise bei Christian Gutschi, kann sich die AK sogar zu 100% gegen den Arbeitgeber durchsetzen.
"Von all den erwähnten Ungerechtigkeiten sind eigentlich Branchen jeder Art betroffen, aber speziell bei Arbeitskräfte-Überlassern (wie Leasingfirmen), im Gast-, Güterbeförderungs- als auch Bau- und Baunebengewerbe häufen sich die Fälle", so Richard Wohlgemuth. "Es ist also Vorsicht geboten. Wenn der Arbeitnehmer aber sichergehen und erfahren möchte, ob sein zukünftiger Arbeitgeber in solche Fälle bereits verstrickt war, kann er natürlich jederzeit Informationen bei der AK einholen."














